Sie geht in Brandenburg zur Schule. Das Ministerium, hat dem ganzen ein Riegel vorgeschoben, die Schule scheint einfach im Alleingang das Ganze gemacht zu haben. Die Schulleitung, hat sie nun einfach angewiesen, in Mathe in ihre alte Klasse zu gehen. Für die Schule ist das Thema erledigt.
Da hat die Schule formalen „Bockmist“ gebaut. Auch in Brandenburg kann nicht in einem einzelnen Fach vorversetzt werden - lediglich eine gesamte Stufe kann übersprungen werden, und das auch nur auf Antrag der Eltern und mit Beschluss der Klassenkonferenz.
War von der Schule sicherlich „gut gemeint“ als Talentförderung, allerdings scheint einiges schief gelaufen zu sein.
Also das Ministerium hat nun gesagt, es wäre gar nicht möglich. So langsam glauben wir auch, die Schule hat das einfach mal so behauptet, warum kann man nicht verstehen. Angeblich wäre, laut Schule, nun in Brandenburg ein neues Schulgesetzt in Kraft getreten und es nun nicht mehr möglich. Aber wenn ich das Feedback hier betrachte scheint es nie möglich gewesen zu sein. Naja es wurde versprochen, sie könnt ein Jahr früher in Mathe Abitur machen und schon Kurse an der Uni besuchen. Ihr war auch einfach langweilig im Unterricht und die Klasse überspringen hat da etwas geholfen.
Ja und ihr war mehr als langweilig im Untterricht, was durch das Überspringen etwas besser geworden ist. Und nun soll sie in den Unterricht zurück, wo sie alles schon hatte und über ein Jahr weiter ist.
Hallo Elen,
das ist eine schwierige Frage. Im Prinzip kann man gegen einen Verwaltungsentscheid der Schule vorgehen. Vieleicht zunächst einmal eine Beschwerde vorbringer, über die der Schulleiter / die Schulleiterin befindet.
Viele Grüße
T.S.
Hallo,
grundsätzlich weiß ich das nicht.
Dennoch folgende Anm.:
Erstens fehlt eine Landesangabe: Bildung ist Landessache und damit auch in den Bundesländern unterschiedlich.
Zweitens: Was ist ein „spezielles“ Gymnasium?
Allgemein glaube ich, ohne die Sach- und Rechtslage genau zu kennen:
Schulintern wurde aus pädagog. Überlegungen das Kind in den Mathematikunterricht des höheren Jahrgangs geschickt. Eine Abschlussprüfung ist so aber rechtlich wohl nicht in einem Fach einzeln zu absolvieren, die Schule hat (aus Unwissen?) die Prüfung mitschreiben lassen, aber dies ist wohl nicht Teil der Abschlussprüfung, da das rechtlich nicht gehe.
(Ist auch in dem Sinne verständlich, dass das Kind dann nur eine Prüfung macht oder ein Jahr später eine weniger, was ja unfair erscheint gegenüber anderen, die alle Prüfungen innerhalb einer zeitlichen Frist erstellen müssen).
Da diese Prüfung und das Vorgehen der Schule also offiziell wohl nicht anerkannt werden, bleibt die Frage, was die Schule (schriftlich?) den Eltern erklärt hat und was die Eltern erreichen wollen durch ein Vorgehen gegen diese Sachlage.
Das Kind muss die Abschlussprüfung sowieso in allen anderen Fächern ein Jahr später machen, es kann also nicht schneller in die Oberstufe oder in die Ausbildung gehen, es wäre unfair gegenüber den anderen Schülern, es würde spätestens im Abitur sich wiederholen.
Ich kenne es übrigens nur so, dass besonders gute/interessierte Schüler in einzelnen Kursen/Fächern abwechselnd in der eigenen und höheren Jahrgangsstufe unterrichtet werden, die höhere aus Interesse ohne Benotung sozusagen, oder sie springen komplett in den nächsten Jahrgang. (Psychisch-sozisal übrigens sehr kritisiert…)
lg
Hallo,
es ist sehr merkwürdig, dass der Fehler nach 4 Jahren auffällt, man sollte sich hier an das Regionalschulamt wenden, es gibt sicher eine Möglichkeit, dass es nicht zur Rückversetzung kommt.
Hallo,
mit deiner Frage kenne ich mich leider nicht aus.
Grüße
Hallo!
Entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte, ich war im Urlaub.
Das ist eine blöde Situation, besonders, wenn hier nichts Schriftliches vorliegt. Wenn Ihre Cousine das natürlich schriftlich hat, könnte es funktionieren.
Ich denke, das Problem liegt darin, dass im G8 die elfte Klasse bereits zum Abitur zählt. Deshalb ist mir ein Vorrücken in nur einem Fach ohnehin nicht ganz klar. Natürlich würde ich nochmals das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Sollte sich aber nichts machen lassen, würde ich versuchen, aus der Not eine Tugend zu machen: Sie kann dann ja den Matheunterricht „nebenbei“ erledigen und sich mehr auf die anderen Fächer, Hobbys… konzentrieren. Ich gebe zu, dass das nicht unbedingt absolut zufriedenstellend ist, aber wahrscheinlich besser, also jetzt einen großen Prozess anzustrengen, besonders, da sie durch den Besuch des höheren Matheunterrichts ja nicht früher fertig wird.
Generell würde ich das Gespräch mit der schulleitung suchen, am besten mit der PErson, die damals in Klasse 6 die Zusagen gemacht hat. Sie muss ja damals schon eine Perspektive in Richtung Oberstufe aufgezeigt haben, speziell wenn dieses Gymnasium sich die Förderung Begabter auf die Fahnen geschrieben hat.
Ich hoffe, ich konnte ihnen etwas helfen und wünsche alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schmid