Guten Tag,
da sich bisher noch keiner gemeldet hat, versuche ich mal mein Bestes. Vorweg: Ich habe mich in das Schulrecht BW einlesen müssen - Experte, da Praktiker - bin ich für Niedersachsen.
Herausgefunden habe ich Folgendes:
Der Antrag auf Zurückstellung wird von der aufnehmenden Schule beschieden. Die Schulleitung ist also die entscheidende Instanz. Sie entscheidet auf Grundlage des Gutachtens vom Gesundheitsamt. Was jetzt im Raum steht ist aber eine sog. „Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs“ und die Prüfung, ob dieser an einer Regelschule oder nur an einer Förderschule stattfinden kann. Für mich sieht das so aus, als ob da eine Schulleitung versucht, sich „schwierige“ Schüler vom Hals zu schaffen, die Arbeit machen könnten…
Dagegen können Sie (das ist in BW und Nds. gleich) auf unterschiedliche Art vorgehen.
Der Antrag auf Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs wird meines Wissens von der Schule gestellt. Dieser Förderbedarf wird aber in Zusammenarbeit mit Ihnen festgestellt. Als erstes könnten Sie also allen am Verfahren Beteiligten deutlich machen, dass Sie eine Förderung in einer Förderschule nicht wünschen.
Nach meiner Information ist es in BW dann folgendermaßen geregelt:
Das Schulamt lädt Sie nach der Feststellung des Förderbedarfs zu einer Bildungswegekonferenz ein, bei der Sie die Ergebnisse der Überprüfung erfahren mit einer Empfehlung über den Lernort, an dem das sonderpädagogische Bildungsangebot wahrgenommen werden kann. Sie als Eltern haben hier dann das qualifizierte Elternwahlrecht und wählen den Lernort für Ihr Kind.
Besser wäre es allerdings, einen solchen sonderpäd. Förderbedarf erst gar nicht feststellen zu lassen. Wie und ob das geht, dazu habe ich für BW keine Erfahrung. Beraten müssten Sie das zuständige Schulamt, oder die Elternvertretung vor Ort (Stadtelternrat) könnte Erfahrungen haben. Auch eine Anfrage bei der zuständigen Förderschule kann hilfreich sein. Oft sind die Kollegien dort verständnissvoll(er). Ansonsten hilft nur ein Anwalt für Verwaltungsrecht, der sich speziell mit schulischen Belangen auskennt. Auch die Lebenshilfe-BW (in den nachfolgenden Quellen genannt) scheint mir ein potentielle hilfreicher Ansprechpartner zu sein.
In der Hoffnung, geholfen zu haben
markklub
Quellen meiner Recherche:
http://www.lebenshilfe-bw.de/download_publikationen/…
http://www.hs-heilbronn.de/3595001/schulgesetz.pdf
http://www.schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/zurueck…
http://www.schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/einschu…