Zurückstellung von der Grundschule

Hallo,
habe bei der Schuluntersuchung im Februar einen Antrag auf Zurückstellung von der Grundschule gestellt, weil wir der Meinung sind unser Sohn ist wegen motorischer Defizite noch nicht schulfehig.( Worauf der zuständige Schularzt das ASF Verfahren für unseren Sohn in die Wege geleitet hat.)
Wir wussten, dass dieses in NRW nicht mehr möglich ist.
Möchten trotzdem, das unser Sohn noch ein Jahr den Kindergarten besucht.
Haben Unterstützung, vom Kindergarten,Frühförderung und der zuständigen Grundschule.
Das Schulamt hat uns jedoch jetzt mit geteilt, das unser Sohn zum Anfang des neuen Schuljahres eine Förderschule aufzusuchen hat.
Mussen wir das so akzeptieren? Oder sollen wir es auf eine Klage vor Gericht ankommen lassen? Die Schulleitung der Regelgrundschule wäre bereit unseren Sohn in eine GU-Klasse ein zu schulen.

Gruß Bianca
Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,

also mag sein, dass ich nun die eigentliche Problematik falsch interpretiere, aber bei unserem Sohn war es auch so, dass wir ihn vor 3 Jahren noch ein Jahr zurückstellen lassen wollten (Bayern), da er durch einen Wachstumshormonmangel noch ein wenig in Motorik und Größe zurück war. Wir sind dann einfach zu unserer Kinderärztin gegangen, die das Ganze genauso sah wie wir und uns damals ein Attest zur Schulzurückstellung ausstellte (kostete 18 €). Dieses wurde ohne weiteres von der Schule akzeptiert.

Hallo,
Danke für die Antwort.
Leider ist dieses in NRW für das kommende Schuljahr nicht mehr möglich.
Gruß Bianca

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Hallo,

Sachbearbeiter beim SSA anrufen, Termin ausmachen und Lage schildern (Papiere, Unterlagen mitbringen).

Gruß
Elke

Hallo,

wäre euer Sohn denn ohne euren Zurückstellungsantrag regulär eingeschult worden? Wenn ja, sollte es kein Problem machen, das Kind in die Regelschule einzuschulen. In jedem Fall solltet ihr dringend ein Gespräch mit dem Schulamt suchen.

Wenn Motorik das einzige Problem eures Sohnes ist, würde ich auf keinen Fall einer Einschulung in die Förderschule zustimmen und eine Klage einreichen. Diese muss innerhalb von 4 Wochen nach der Entscheidung des Schulamtes gestellt werden.

Achtung: Die Klage verhindert nicht die Einschulung! Es empfiehlt sich, parallel dazu eine einstweilige Verfügung zu erwirken, mit der euer Sohn in die Regelschule eingeschult werden kann.

Und: Mit einem weiteren Jahr im Kindergarten würde ich persönlich keine großen Fortschritte in Bezug auf die Entwicklung der Motorik erwarten. Dazu haben die meisten Kindergärten viel zu wenig Bewegungsangebote. Und auch ein Stündchen Ergotherapie in der Woche bringt nicht viel. Für einen ansonsten normal entwickelten 6-Jährigen besteht zudem die Gefahr eines Jahres voller Wiederholungen und Langeweile. Das fördert die Schulfreude nicht, sondern bremst sie aus.

Mein Tipp: Meldet euren Sohn in einem Sportverein ein (egal ob Judo, Fußball oder Turnen). Am besten gemeinsam mit einem Freund. Und schafft selbst eine bewegungsfördernde Umgebung in der Familie. Geht Radfahren, Inlineskaten, Schwimmen. Lasst ihn in die Schule laufen, wenn es irgendwie geht. Bewegung im Alltag bringt 1000 Mal mehr als jede Ergotherapie.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Jule,
du hast mir sehr geholfen. Habe mich schon mit dem Schulamt in Verbindung gesetzt.
Vielen Dank. Gruß Bianca

Hallo Elke,
vielen Dank für Deinen Rat.
Gruß Bianca

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