Hallo,
habe bei der Schuluntersuchung im Februar einen Antrag auf Zurückstellung von der Grundschule gestellt, weil wir der Meinung sind unser Sohn ist wegen motorischer Defizite noch nicht schulfehig.( Worauf der zuständige Schularzt das ASF Verfahren für unseren Sohn in die Wege geleitet hat.)
Wir wussten, dass dieses in NRW nicht mehr möglich ist.
Möchten trotzdem, das unser Sohn noch ein Jahr den Kindergarten besucht.
Haben Unterstützung, vom Kindergarten,Frühförderung und der zuständigen Grundschule.
Das Schulamt hat uns jedoch jetzt mit geteilt, das unser Sohn zum Anfang des neuen Schuljahres eine Förderschule aufzusuchen hat.
Mussen wir das so akzeptieren? Oder sollen wir es auf eine Klage vor Gericht ankommen lassen? Die Schulleitung der Regelgrundschule wäre bereit unseren Sohn in eine GU-Klasse ein zu schulen.
Gruß Bianca
Vielen Dank für Eure Antworten.