Zus. Betreuungs-und Entlastungsleistungen

Guten Tag,

ich habe die Pflegestufe 2 (Querschnittgelähmt) und werde von meiner Mutter gepflegt.Am Freitag haben wir ein Antrag für die oben genannte Leistung von der KK erhalten.
104 € / mtl. für Betreu-und Entl.Leistung , im Schreiben steht,dass dies für Tages und nachtpflege,Kurzzeitpfl. , Leistungen von Pflegediensten im Hauswirtschaftlichen Bereich gedacht sei.
So richtig verstehe ich das nicht…
Sind diese zusatzleistungen ausschliesslich für den Amb. Pflegedienst gedacht? Es steht nämlich weiter,dass Quittungen und Rechnungen für diese Zusatzleistungen aufbewahrt werden müssen.
Nehmen wir an,meine Mutter als Pflegeperson ist Nachts verhindert und kann mich daher in der Nacht nicht umpositionieren und ich lasse mich von meiner Nachbarin umlagern…sind diese Leistungen dafür gedacht,oder geht das auf die Verhinderungspflege ?
Kann also eine selbstbeschaffte Pflegeersatzkraft diesen Dienst privat Quittieren?
Die Verhinderungspflege geht bei mir am Stück weg,da meine Mutter über Neujahr bis in den Februar hinein in der Schweiz bei ihrer Schwester in der Gastronomie aushilft.
Die Verhinderungspflege ist also völlig aufgebraucht.Nun weiß ich nicht genau,wie sich das dann mit den 104 € Zusatzleistungen verhält.
Werde sicherleich im neuen jahr bei meiner Pflegekasse nachfragen,aber vllt kennt sich ja hier jemand damit genau aus.

Frohe Weihnachten

MfG
jeróme

Hallo Jerome,
diese zusätzliche Leistung kann nur für eine Betreung im Pflegebereich genommen werden, da hierfür eine Rechnung gestellt werden muss.
Diese kannst Du dann bei der Pflegekasse einreichen, nachdem diese von Dir bezahlt wurde und es wird dann erstattet.
Dieses Geld verfällt auch nicht es wird von ungenutzten Monaten gesammelt und man könnte es dann für z.B. eine längere Urlaubsbetreung verwenden.
Oder es kommt jemand der dich spazieren fährt oder Karten spielt etc. mit dir.
Aber es muss immer von einem Träger kommen der diese Leistung in Rechnung stellt, ihr bezahlt und es wird dann erst erstattet.
Herzlichen Gruß Gaby

Hallo Jerome,

mit den neuen Leistungen ist es wohl so, dass Du sie nur über einen anerkannten Träger (Pflegedienst, Familienentlastender Dienst, etc.) abrechnen kannst. Deine Kasse hat sicher Listen mit Anbietern! Die Verhinderungspflege kannst Du auch mit Verwandten oder Nachbarn abrechnen. 

Alles Gute und frohe Weihnachten

Karolin