zusätzliche Gebühren zu den gesetzlichen Gebühren bei Rücklastschriften zulässig?

Habe den Beitrag weiter unten gelesen. Die Benachrichtigungsgebühr für den Kontoinhaber und die 3 Euro Benachrichtigungsgebühr für die Rückgabe von Lastschriften für den Einreicher sind also statthaft. Im Beispielfall gingen jedoch zwei Lastschriften zurück. Bank A gab sich mit obigen Gebühren zufrieden. Bank B berechnet jedoch zusätzlich ein "Einreicherentgelt für nicht eingelöste Lastschriften/ Schecks von zusätzlich 7,67 Euro. Ergibt in der Summe also satte 10,67 Euro. Ist dieses zusätzliche Einreicherentgelt wirklich legitim? Bank A verzichtete ja darauf. Somit muß der Kontoinhaber insgesamt des Benachrichtigungsentgelt seiner eigenen Bank + die beiden Entgelte des Einreichers bezahlen.