Zusätzliches Verkehrsschild neu aufgestellt

Hallo,
heute hat das Ordnungsamt wieder ordentlich verdient. Neben dem regulären Parkschild wurde ein Halteverbotsschild mit Zeitbegrenzung gestellt. Da die Schilder nebeneinander stehen und nicht wie gewohnt untereinander sind, beachtet das kaum Jemand und jeden Dienstag kann man darauf warten, da werden ordentlich Knöllchen verteilt.
Ist sowas zulässig, müsste nicht die Ausnahme unter dem Parkschild stehen?!

Danke, Thomas

Das Schild „eingeschränktes Halteverbot“ gilt nicht für den Seitenstreifen - und erst recht nicht für die Parkbucht.
Dieses Schild verbietet hier nur das Parken auf der Fahrbahn - und ist damit doppelt dämlich, weil hier ein Parken auf der Fahrbahn ein stets verbotswidriges Parken in zweiter Reihe darstellen würde.

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Hallo,
vielleicht war der Mast zu kurz.
Wenn man das Verbotsschild übersehen will, ist das eben so.
Man könnte die Schilder auch tauschen. Das Parkschild wird garantiert nicht übersehen.

Nur zur Erinnerung:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.“

Erläuterung des Verbots zum Zeichen 286, Anlage 2 zu §41 StVO.

Meine Einlassung, eine Parkbucht sei kein Seitenstreifen, ist aber falsch.
Die Parkbuchten sind hier ein Seitenstreifen, demnach wäre ein eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzzeichen „Seitenstreifen“ zunächst einmal wirksam, müsste dann aber auf die Problematik der widersprechenden Beschilderung nochmals geprüft werden.
Völlig unstrittig ist hingegen, dass weder Parkbucht noch Seitenstreifen zur Fahrbahn gehören.
Das Schild ist wirkungslos.

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Danke für eure schnellen Antworten, ich warte jetzt erstmal auf den Brief vom Ordnungsamt und wenn ich mehr weiß würde ich das hier nochmal abschließend posten. Schönes Wochenende!!!

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Hast du die auf den Fehler hingewiesen? Ach, mach doch sowas nicht.
Ich behandele solche Fehler als „vertraulich“.
Warum?
Weil das eine Art Sonderparkerlaubnis für mich darstellt. Ich würde da jederzeit parken, ganz so, wie es erlaubt ist. Kommt ein Verwarnungsgeldbescheid, kann ich den Fehler immer noch erläutern.
Nun aber wird die Behörde wohl in Kürze die Beschilderung anpassen - mal schauen, mit welcher Merkwürdigkeit.

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