Zusammen ziehen in der Insolvenz

Guten Tag,
Meine Freundin und ich überlegen zusammen zu ziehen, Ich bin seit über einem Jahr in der Regelinsolvenz und wollte mal nachfragen ob sich bei folgender Situation was ändert:

Ich: In Regelinsolvenz… Einkommen ca. 1120€ (nach Pfändung)
Freundin: Teilzeitstelle Einkommen ca. 420€ Netto + Miete etc. von der Arge + Kindergeld für ihren 8Jährigen Sohn

Bekommt sie wenn wir zusammen ziehen noch zuschüsse von der Arge?
Werde ich Unterhaltspflichtig? Wenn ja muss meine Insolvenzverwaltung das anerkennen?
Was muss ich beachten?

Hallo,

ob Ihr dann noch Zuschüsse von der ARGE bekommt wenn Ihr zusammenzieht kann ich nicht genau sagen.
Ihr werdet auf jeden Fall weniger bekommen da dann beide Einkommen zusammen gerechnet werden.
Hier sollt Ihr Euch bei einem Sozialexperten kundig machen.

Unterhaltspflichtig wirst Du nicht automatisch, nur wenn Du den Sohn adoptierst.
Die Insolvenzverwaltung muss dies nicht anerkennen.

Hallo
ihr werdet dann von der ARGe gemeinsam eingeschätzt, was bei ihr zur mietzuschußminderung und abzügen bei ihrem Hartz 4 satz führen wird, bei dir zu steigerungen im Mindestverdienst. das mußt du dir ausrechnen lassen - bin ich derzeit zeitlich nicht zu in der lage ! rein gefühlsmäßig kommt ihr beide allemal besser weg, wenn sie dir für 200 euro pauschal ein zimmer untervermietet und das in ihrem antrag offiziell angibt. Damit keine unterstellung passiert, sollte sie eine Anzeige in einem ortsansässigen käseblättchen schalten … :wink:
Gruß MTechnau

Hallo,

viel zuwenig input, um seriös antworten zu können. Aber die Fragen lassen sich auch ganz einfach per google o.a. beantworten.

Wenn ihr zusammen zieht, dann fallen die Zuschüsse weg (siehe: Bedarfsgemeinschaft). Weil bei 1.540 Euronen + Kindergeld (vom Vater oder von der Kindergeldkasse (184 Eu) gibt es keine Stütze mehr.

Unterhaltspflichtig: Jetzt kommt der zuwenige input ins Spiel. Wenn Du der Vater bist - dann ja. Wenn Du den Jungen adoptierst - dann ja. Sonst nicht.

Und der Ins-Verwalter erkennt NICHTS an!!! Die 1.120 Eu müssen für alle „Privatausgaben“ herhalten.

Viel Erfolg.

Hallo

Was insolvenz etc. angeht, ist das leider nicht „mein“ Wissensbereich - dazu könnte ich wenig sagen.

Bekommt sie wenn wir zusammen ziehen noch zuschüsse von der Arge?

Du wirst auf jeden Fall bei den Unterkunftskosten relevant, die du anteilig übernehmen musst. Über die geteilten Wohnkosten hinausgehend käme es darauf an, wie Ihr Euer finanzielles Zusammenleben gestalten werdet. Als Unverheiratete ohne gemeinsames Kind bestehen zwischen Euch keinerlei Unterhaltsansprüche /-pflichten. Es ist allein Eure Entscheidung, ob Ihr gemeinsam wirtschaften und finanziell füreinander aufkommen wollt (in dem Fall wärt Ihr+ ihr Kind eine 3er - Bedarfsgemeinschaft) - oder ob Ihr getrennt wirtschaftet (= sie+ Kind bleiben eine von dir getrennte 2er-Bedarfsgemeinschaft). Näheres dazu hier:
http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konste…

und auch

http://www.gutefrage.net/frage/unterhalt-fuer-kinder…

Was muss ich beachten?

Dass deine Freundin beim Jobcenter wahrheitsgemäße Angaben machen muss… und dass sie sich vom Jobcenter nicht mündlich abwimmeln lassen oder in eine Bedarfsgemeinschaft hinein-bequasseln lässt, obwohl zwischen Euch wohlmöglich gar keine vorliegt. Die Jobcenter sind sehr „kreativ“ in ihren Aussagen, wenn es darum geht, Bedarfsgemeinschaften zu „basteln“, um Geld zu sparen… :wink: http://hartz.info/index.php?topic=30.0

Was Euer Zusammenziehen angeht:
Falls du bei ihr+Kind einziehst, muss sie das (nachweislich) umgehend dem Jobcenter melden -> Formular „Mitteilung über Veränderungen“ , ganz unten: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Falls sie+ Kind aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen, um zu dir (oder mit dir in eine neue Wohnung) zu ziehen, sollte sie sich diesen Ratgeber gut durchlesen: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Falls sie+Kind umziehen, um mit dir eine 3er-Bedarfsgemeinschaft zu gründen, wird deine Freundin die Umzugszustimmung vom Jobcenter bekommen.
Gründet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft, wird sie die Zustimmung nur bekommen, sofern ihr Umzug aus anderen Gründen erforderlich ist.

Alles Gute,
LG

die werden ganz sicher bei beiden kürzen. Jede Seite sieht nur die eine Person.bei Ihrer Insolvenz wird gesagt, sie brauchen ja nur noch die Hälfte an Miete zahlen.
Bei ihr wird natürlich auch einiges gekürzt. Zusammen leben ist günstiger und wenn der Staat einen Cent sparen kann, sein Sie sicher, die machen das.
In meinem Fall musste ich mein Haus ab bezahlen und mein Mann hat ein Kind aus erster Beziehung. Ihm wurde eine Miete abgezogen, da er bei seiner Frau (mir) ja wohl kostenlos wohnt. Die Abzahlung vom Haus hatte er ja nichts mit zu tun, der Kredit stand ja auf meinem Namen. schon mussten wir 50 Euro mehr Unterhalt zahlen.

Guten Morgen,

selbstverständlich können Sie in einer Insolvenz zusammenziehen. Die Entmündigung im Hinblick auf Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit (die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht) bezieht sich freilich nicht auf auf Ihre Beziehung.

Zuschüsse gehören nicht Ihnen, sondern dem Insolvenzverwalter. Dabei muss klargestellt werden, dass Sie eigene Zuschüsse gar nicht mehr beantragen dürfen.

Die weiteren Fragen lassen sich nur dann klären, wenn komplette Einblick in Ihre Vermögenssituation möglich ist. Ich empfehle Ihnen, das Arbeitsamt anzusprechen (nicht Ihren Insolvenzverwalter).

Viel Glück.

Also eines ist sicher, an der Miete wirst du dich beteiligen müssen. Deine Freundin wird neu berechnet, bekommt weniger ALG Zuschuß. Unterhaltspflichtig wirst du wohl in einem bestimmten Maße werden, erkundige dich bitte nochmal bei tacheles.eV.
LG Conny

Hallo funjay,

das hat nichts mit unterhaltspflichtig zu tun.
Beim Jobcenter wird immer der gesamte Haushalt gesehen.
Das heißt, wenn in einem Haushalt 3 Personen leben, die ein Gesamteinkommen von XXX € haben, dann wird eben berechnet ob und wieviel der Haushalt an Hartz 4 bekommt.
Für die Insolvenz hat das keinerlei Relevanz!

Viele Grüße

Lore

Hallo, also ich muss dir ehrlich sagen, dass ich von insolvenz nicht so die ahnung habe. aber warum solltest du unterhalt zahlen müssen? ist doch nicht dein kind oder?! und die arge wird aber auf jeden fall deine 1120euro mit anrechnen und dann kann es sein das deine freundin weniger oder keine zuschüsse mehr bekommt. lg carolin

Hallo Funjay,

soweit mir bekannt ist, gilt man erst nach 2 Jahren miteinander leben als Bedarfsgemeinschaft. Dann wird auch dein Einkommen als Einkommen von der Arge angerechnet.Das bezieht sich allerdings nur auf die Leistung, die deine Freundin von der Arge bekommt. Der Sohn deiner Freundin, so er denn keinen oder nicht genügend Unterhalt bekommt, würde dann Sozialhilfe bekommen.

Deine Frage bezüglich Unterhaltspflicht bezieht sich auf das Kind? Dann lautet die Antwort nein. Für das Kind sind immer die Eltern unterhaltspflichtig.

Ob deine Insolvenzverwaltung steigende Lebenshaltungskosten anerkennt, kann ich dir leider nicht sagen. Ich würde anrufen und fragen. Ich würde übrigens auch bei der Arge einen TErmin vereinbaren, die Karten auf den Tisch legen und nachfragen. Niemand kann euch zwingen zusammen zu ziehen, nur weil ihr wissen wolltet, wie es mit der finanziellen Situation im Anschluss aussieht.

Gruß, DC

Hallo funjay,

Du befindest dich in der Privatinsolvenz, nehme ich mal an.
Wenn Du mit deiner Freundin zusammenziehst, Ihr beide nicht heiratet, wirst Du nicht unterhaltspflichtig. Du müßtest dazu den Sohn deiner Freundin adoptieren.
Das Einkommen deiner Freundin darf in deiner Inso nicht mit einberechnet werden. Für dich ändert sich leider nichts.

Die Zuschüsse, die deine Freundin erhält, dürfte sie evtl. weiterhin erhalten. Sie ist mit ihrem Kind eine Bedarfsgemeinschaft.
Wie sich das jetzt jedoch mit deinem Einkommen bei ihr finanziell auswirkt, dazu kann ich leider nix weiteres sagen. Fragt hierzu evtl. bei einem Rechtsberater am Amtsgericht nach. Sie dürfte bei ihrem kleinen Einkommen amtliche Rechtsberatungshilfe erhalten, dass man einen Rechtsanwalt nicht teuer bezahlen muß.
So könnt Ihr sichergehen, nichts falsch zu machen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Viel Glück, alles Gute für deine kleine Familie!
Freundlichen Gruß sagt
die Frau des Busfahrers

Hey,

tut mir leid, damit kenne ich mich leider nicht aus.

Viel Erfolg!

Na69