Hallo
Was insolvenz etc. angeht, ist das leider nicht „mein“ Wissensbereich - dazu könnte ich wenig sagen.
Bekommt sie wenn wir zusammen ziehen noch zuschüsse von der Arge?
Du wirst auf jeden Fall bei den Unterkunftskosten relevant, die du anteilig übernehmen musst. Über die geteilten Wohnkosten hinausgehend käme es darauf an, wie Ihr Euer finanzielles Zusammenleben gestalten werdet. Als Unverheiratete ohne gemeinsames Kind bestehen zwischen Euch keinerlei Unterhaltsansprüche /-pflichten. Es ist allein Eure Entscheidung, ob Ihr gemeinsam wirtschaften und finanziell füreinander aufkommen wollt (in dem Fall wärt Ihr+ ihr Kind eine 3er - Bedarfsgemeinschaft) - oder ob Ihr getrennt wirtschaftet (= sie+ Kind bleiben eine von dir getrennte 2er-Bedarfsgemeinschaft). Näheres dazu hier:
http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konste…
und auch
http://www.gutefrage.net/frage/unterhalt-fuer-kinder…
Was muss ich beachten?
Dass deine Freundin beim Jobcenter wahrheitsgemäße Angaben machen muss… und dass sie sich vom Jobcenter nicht mündlich abwimmeln lassen oder in eine Bedarfsgemeinschaft hinein-bequasseln lässt, obwohl zwischen Euch wohlmöglich gar keine vorliegt. Die Jobcenter sind sehr „kreativ“ in ihren Aussagen, wenn es darum geht, Bedarfsgemeinschaften zu „basteln“, um Geld zu sparen…
http://hartz.info/index.php?topic=30.0
Was Euer Zusammenziehen angeht:
Falls du bei ihr+Kind einziehst, muss sie das (nachweislich) umgehend dem Jobcenter melden -> Formular „Mitteilung über Veränderungen“ , ganz unten: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Falls sie+ Kind aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen, um zu dir (oder mit dir in eine neue Wohnung) zu ziehen, sollte sie sich diesen Ratgeber gut durchlesen: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Falls sie+Kind umziehen, um mit dir eine 3er-Bedarfsgemeinschaft zu gründen, wird deine Freundin die Umzugszustimmung vom Jobcenter bekommen.
Gründet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft, wird sie die Zustimmung nur bekommen, sofern ihr Umzug aus anderen Gründen erforderlich ist.
Alles Gute,
LG