Zusammenschluß zweier natürlicher Personen für den Handel

Ein Bekannter meldete ein kleingewerbe an, welches ich jedoch in seinem namen führe. Einkauf der Waren/Verkauf bei Ebay oder Onlineshop. Er ist jedoch beruflich als normaler Arbeitnehmer tätig und ich beziehe ALG II. Nun wollen wir das Gewerbe zusammen führen, weiterhin jedoch als Verkauf nur online. Sind über die Grenze der 17.500 € im Verkauf gekommen. Die Frage stellt sich nun als was kann man sich zusammenschließen ohne dass man mit Privatvermögen haftbar ist? Für alle nützlichen Antworten zu dem Thema bedanke ich mich im voraus!

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…

Kontaktiert einen Steuerberater, der kann euch am bester die verschiedenen Möglichkeiten erläutern!
Weiterhin viel Erfolg

Hallo Fragesteller/in,

Ihre Situation ist zu komplex, um sie hier sinnvoll in einer einfachen Antwort abarbeiten zu können. Eine zuverlässige Rechts- oder Unternehmensberatung ist in diesem Rahmen ohnehin nicht möglich.
Wenn sie eine Beriebsneugründung oder -umwandlung in Erwägung ziehen, die auf die Haftungsbegrezung zielt, ist dies hier für Sie vermutlich interessant:
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/haftu…
http://www.mini-gmbh-info.de/

Ohne genaue Analyse aller dieser Entscheidungfrage zugrunde liegenden Ziele, Zahlen und Verträge kann keine solide Empfehlung gegeben werden. Wenn Sie beide der Überzeugung sind, dass Ihr Gewerbe zukunftsfähig und gewinnträchtig ist, sollten Sie in eine solide Beratung investieren und einen Fachmann hinzu ziehen, dem Sie alle verfügbaren Informationen vorlegen.

Ich wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg!

Vielen Dank für die schnelle Antwort, jedoch ist die Mindesteinlage von 25.000 € nicht vorhanden. Somit gestaltet sich der Zusammenschluss noch schwieriger.

Es geht ab 1 Euro Einlage los…

Danke jetzt habe ich es auch verstanden, hatte was falsche interpretiert. Das ist wohl eine gut Rechtsform für unser Unternehmen. Danke nochmals

Hallo,

Sie haben bereits sehr viele Antworten bzgl. mögliche Unternehmensformen erhalten, daher denke ich, dass hier keine Antwort mehr benötigt wird. 

Jedoch würde ich Ihnen gerne den zahnziehen wollen, dass Sie als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mini-GmbH (UG) nicht mit Ihren Privatvermögen haften. 

Sehr gute Informationen dazu, finden Sie hier: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/gesellschafts…

Viel Erfolg!