Zusammenstoß nach Lichthupe

Guten Morgen,

heute früh, auf der Fahrt zur Arbeit, hat sich vor mir eine Situation abgespielt, welche in mir Fragen aufwarf.
Angenommen auf einer Landstraße (B irgendwas) fährt ein Sprinter, 50kmh (da dichter Verkehr). An einer Zubringerstraße warten eine Reihe Autos um sich auf die Landstraße einzuordnen. Da Berufsverkehr, ist man oft auf kleinste Lücken angewiesen.

Nun gibt der Sprinter Lichthupe, der nächste in der Reihe der Zubringerstraße (PKW1) fährt auf die Landstraße, aber der Sprinter gibt wieder Gas und es kommt zum Zusammenstoß.

Nun meine Frage dazu:

  1. Niemand kann (oder will) die Lichthupe bezeugen. Außer natürlich der PKW1 Fahrer. Wer muss die Schuld am Zusammenstoß tragen?

  2. Der Sprinterfahrer sowie Beifahrer schwören keine Lichthupe gegeben zu haben. Beifahrer des Sprinter meinte, der Fahrer hätte dies nicht getan. Allerdings ein anderer Verkehrsteilnehmer der Zubringerstraße (PKW2) bezeugte die Lichthupe auch gesehen zu haben sowie natürlich der Fahrer PKW1. Wer muss die Schuld am Zusammenstoß tragen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Und bitte keine detaillierten Fragen, da dieses Szenario absolut erfunden ist.

LG Jasmin

  1. Niemand kann (oder will) die Lichthupe bezeugen. Außer
    natürlich der PKW1 Fahrer. Wer muss die Schuld am Zusammenstoß
    tragen?

Dazu aus der StVO:

§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2.wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Auch wenn die Lichthupe allgemein üblich als Signal eingesetzt wird um einem Anderen den Vortritt zu lassen kann man daraus keine Rechte ableiten.

Schuld trägt hier also der PKW-Fahrer, denn er hätte Vorfahrt gewähren müssen.

Gruß Crack

Dankeschön
Dankeschön

Hallo!

Prinzipiell ja, aber ganz so eindeutig gibt das der Sachverhalt nicht unbedingt her (wobei nach dem Posting der UP verschiedene Möglichkeiten angegeben sind).

Aber mir stellen sich da schon zwei Fragen:

  1. ob das Verhalten des LKW Fahrers möglicherweise als Vorrangverzicht gedeutet werden könnte, was im Prinzip unabhängig von der Lichthupe ist. Allenfalls hat er auch eine unklare Verkehrssituation geschaffen.

  2. er hat ja nach dem Sachverhalt beschleunigt. Da stellt sich mir die Frage zu welchem Zeitpunkt das genau war. Beschleunigte er als bereits erkennbar war, dass der Querverkehr den Vorrang nicht beachten würde?

Der Sachverhalt gibt das nicht eindeutig her, aber es kann lebensnah natürlich so sein: eine lose Kolonne auf der Straße mit Vorfahrt, da entstehen zwischendurch mal größere Lücken. Der Querkommende möchte ja irgendwann mal auf diese Straße und versucht in die Lücke zu fahren, weil er glaubt, der LKW Fahrer wartet. Dieser erkennt das, möchte den aber nicht rein lassen, sondern noch schnell vor ihm über die Kreuzung fahren und beschleunigt daher. Da würde den Vorfahrtsberechtigten jedenfalls ein ordentliches Mitverschulden treffen, wenn es so war.

Gruß
Tom

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Hallo,
wenn Autos auf einander zu fahren, sieht man das Licht des Anderen im Bereich der Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichtes. Je nach Einstellung der Lampen und der Fahrbahnwoelbung kann es genau die Grenze sein, die fuer einen Moment ein Aufblenden sichtbar macht, ohen dass Lichthupe gegeben wird, einfach mur bei einer zusaetzlichen Bodenwoelbung.
In so einem Fall wie beschrieben koennten alle Recht haben, im wartenden Auto wurde aufblinkendes Licht gesehen (mit Zeuge) und der andere hat keine Lichthupe gegeben.
Gruss Helmut

In so einem Fall wie beschrieben koennten alle Recht haben, im
wartenden Auto wurde aufblinkendes Licht gesehen (mit Zeuge)
und der andere hat keine Lichthupe gegeben.

richtig. und deshalb fährt man nicht einfach los, wenn’s geblinkt hat, sondern erst dann, wenn der andere seine geschwindigkeit verringert und die lücke wachsen lässt. ähnliche situation wie wenn jemand an einer kreuzung blinkt, weil er vergessen hat den blinker auszuschalten. ein indiz allein heißt erstmal gar nichts.

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Guten Morgen,

Angenommen auf einer Landstraße (B irgendwas) fährt ein
Sprinter, 50kmh (da dichter Verkehr).

Nun gibt der Sprinter Lichthupe, der nächste in der Reihe der
Zubringerstraße (PKW1) fährt auf die Landstraße, aber der
Sprinter gibt wieder Gas und es kommt zum Zusammenstoß.

Die Lichthupe ist hier eher von geringerer Bedeutung, könnte den Sprinterfahrer aber, wenn durch Zeugen beweisbar, noch ein paar Prozente kosten.
Wichtiger ist, dass, und das sind sich die Gerichte ziemlich einig, das Recht auf Vorfahrt kein Freibrief ist. Wenn der Vorfahrtsberechtigte erkennen kann, dass ein anderer Fahrer die Vorfahrt verletzt, muss er entsprechend reagieren. Wenn nicht, trägt er einen Teil des Schadens. Bei 50 km/h und der entsprechend beschriebenen Verkehrssituation dürfte das der Fall sein. (Immer mit Vorsicht zu genießen, da wir nicht wissen, wann der andere losgefahren ist.)

Gibt der Sprinter dann auch noch (natürlich immer vorausgesetzt, dass beweisbar) Gas, dürfte es für ihn extrem eng werden. Mit der Lichthupe zusammen (…) wird er vom Richter wohl die 100 % schriftlich kriegen, plus ein paar unschöner Punkte.

lg
Richard

Schuld trägt hier also der PKW-Fahrer, denn er hätte Vorfahrt
gewähren müssen.

Das sehen die Gerichte reglmäßig ganz anders:

Dazu aus der StVO:
§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.