Hallo
Dass der Mann eine Umschulung zum Industriekaufmann macht, die
von seinem zuständigen Amt aufgrund fadenscheiniger Ausreden
nicht getragen wird und deswegen seine Mutter monatlich über
400 Euro berappt, mag zwar interessant sein, tut hier aber
nicht wirklich was zur Sache 
Gut, der Mann hat also eine gute Mutter und eine Perspektive!
Übrigens, von wegen fadenscheinige Ausrede: Man könnte noch mal einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen (der letzte ist ja wahrscheinlich zu lange her), gegen den eintrudelnden Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und dann klagen. Gegen die ARGEN wird vor dem Sozialgericht sehr oft gewonnen. Bei Tacheles nachfragen, ob das Aussicht auf Erfolg hätte.
Klagen vor dem Sozialgericht kosten nichts, man braucht auch keinen Anwalt und muss nicht die Paragrafen kennen (schadet aber auch nichts), ist allerdings natürlich zeitaufwändig.
Sie … möchte sich nicht mit dieser Bürokratie
herumschlagen, auch wenn ihr somit vielleicht viel Geld flöten
geht.
Toll, ein Luxusweib!
In den Monaten, in denen sie 900 verdient, könnte
es durchaus sein, dass da was einbehalten wird, wenn ihr eine
Bedarfsgemeinschaft bildet.
Ich sags noch ein bisschen genauer:
Ehefrauähnliche Partnerin von Hartz-4-Empfänger => Selber Hartz-4-Empfängerin. Das heißt, der Partnerin stehen ca. 345,- für Lebensunterhalt, Wohnung, Kleidung etc. zu, dann die Miete (nur ihren Mietanteil) bis zu irgendeiner Höhe, Nebenkosten. Das ist der Bedarf. Dann dürfen generell 100,- mtl. zusätzlich pauschal abgesetzt werden und noch ein paar andere Sachen wie Riesterrente, irgendeine Versicherungspauschale, weil sie erwerbstätig ist (ich glaub, 50,-). Dann bist du bei dem Betrag, den sie behahlten dürfte. Den Rest müsste sie dann dem Hartz-4-Partner geben.
Es kann allerdings doch sein, dass man bei so unregelmäßigem Einkommen selbiges als Jahreseinkommen geteilt durch 12 ansetzen kann, da man ja nicht anders davon leben kann, aber das wissen die Sachbearbeiter bestimmt wieder nicht, und das müsste man höchstwahrscheinlich erst einklagen.
Allerdings ist fraglich, ob ihr mit ihrem
knappen Einkommen jemand eine entsprechend teure Wohnung
vermietet.
Das ist sowieso ein Problem mit dem man sich auseinander
setzen muss. Wie geht man in einem solchen Fall überhaupt das
Problem Wohnungssuche an?
Weiß nicht. Vielleicht helfen Wohnberechtigungsscheine noch etwas. Oder eine Elternbürgschaft. Ansonsten ist es wirklich schwierig. Am besten Vitamin B: sich mit Hausbesitzern anfreunden.
Das bedeutet doch nur, dass nach einem Jahr ein neuer Antrag
gestellt werden muss.
Also keine Kostenübernahme komplett im ersten Jahr?
Das hatte ich wohl falsch verstanden. Die Sache ist meiner Meinung nach von Nicole richtig erklärt worden. Es gibt demnach wohl nur im ersten Jahr komplette Kostenübernahme, falls die Miete (nach gewissen Richtlinien) zu hoch ist. Allerdings gilt das wohl nur für Leute, die bereits in einer Wohnung wohnen. Eine neue Wohnung muss vermutlich direkt innerhalb des vorgesehenen Rahmens angemietet werden. Dann wird die Miete incl. Nebenkosten komplett übernommen.
Bei einer Untervermietung wäre es natürlich so, dass nur das an den Hartz-4-Empfänger vermietete Zimmer in diesem Rahmen bleiben muss. Allerdings würde ihm wohl auch ein Anteil der mitbenutzten Räume zugerechnet (qm-mäßig)
Übrigens: Nicht einfach einziehen, vorher das Amt befragen, ob man das darf! Sonst zahlen die vielleicht manche Sachen nicht!
sozialhilfe-tacheles.de, Telefonberatung Do nachmittags.
Danke, du hast mir echt weitergeholfen 
Prima
Viele Grüße
Simsy