Hallo Gemeinde,
wenn Person X eine Eigentumswohnung hat (ob noch abzuzahlen oder bereits abgezahlt, ist hier meiner Meinung nach völlig irrelevant) und Person Y bei dieser Person einzieht.
Wie würdet ihr das mit den Kosten gestalten?
Einerseits kann man es so sehen, wenn es sich um eine Mietwohnung handeln würde, dass man die Kosten 50:50 teilt, dass das bei einer ETW auch so ist. Das heißt, man teilt einen fiktiven örtlichen Mietpreis durch 2 und berechnet das dann dem Einziehenden.
Andererseits könnte der Einziehende als Argument anbringen, dass dem Inhaber der Wohnung dadurch ein Teil der Wohnung abgezahlt wird, wovon der Einziehende ja nichts hat.
Nur 1. der Inhaber der ETW hat ja die Wohnung auch nicht gekauft, um jemand anderem kostenlosen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Und 2. teilt man schließlich auch den Wohnraum, man opfert also ein Riesen Stück Platz und Freiheit für den Einziehenden und die Möbel werden mit genutzt, abgewohnt usw., wieso sollte der Inhaber also für all das alleine aufkommen?
Es ist doch ein ziemlich schwieriger Aspekt.
Nur müsste es diesen Fall doch Hunderttausendfach geben, deshalb hier die Frage:
Wie regelt ihr das?