Zusammenziehen mit Inhaber einer Eigentumswohnung, Kostenteilung Regelung?

Hallo Gemeinde,

wenn Person X eine Eigentumswohnung hat (ob noch abzuzahlen oder bereits abgezahlt, ist hier meiner Meinung nach völlig irrelevant) und Person Y bei dieser Person einzieht.

Wie würdet ihr das mit den Kosten gestalten?

Einerseits kann man es so sehen, wenn es sich um eine Mietwohnung handeln würde, dass man die Kosten 50:50 teilt, dass das bei einer ETW auch so ist. Das heißt, man teilt einen fiktiven örtlichen Mietpreis durch 2 und berechnet das dann dem Einziehenden.

Andererseits könnte der Einziehende als Argument anbringen, dass dem Inhaber der Wohnung dadurch ein Teil der Wohnung abgezahlt wird, wovon der Einziehende ja nichts hat.

Nur 1. der Inhaber der ETW hat ja die Wohnung auch nicht gekauft, um jemand anderem kostenlosen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Und 2. teilt man schließlich auch den Wohnraum, man opfert also ein Riesen Stück Platz und Freiheit für den Einziehenden und die Möbel werden mit genutzt, abgewohnt usw., wieso sollte der Inhaber also für all das alleine aufkommen?

Es ist doch ein ziemlich schwieriger Aspekt.

Nur müsste es diesen Fall doch Hunderttausendfach geben, deshalb hier die Frage:

Wie regelt ihr das?

Du hast ja schon die richtigen argumente da stehen. Ich würde dass wie folgt lösen einen fiktiven örtlichen Mietpreis nehmen und den fiktiven Gewinn des Mieters vom 50:50 abziehen. Das heißt die zuziehende zahlt vllt nur ca. 40% vom örtlichen Mietpreis. Dann wäre das sehr fair meiner Meinung nach.

Außerdem ist es doch unfair gegenüber dem Wohnungseigentümer wenn der Einziehende der ein gutes Einkommen hat, vielleicht grade mal 200€ zu den Nebenkosten zuzahlt die er ja auch wirklich verbraucht und währenddessen sein ganzes Einkommen anhäuft und Geld scheffelt während der Wohnungseigentümer monatlich hohe Wohnkosten hat, die aber auch wiederum in die eigene Tasche fließen.

Findet ihr, egal bei wem man wohnt, dass man nicht nur die variablen Kosten bezahlen sollte sondern auch dem Bewohner der Wohnung etwas dazu zahlen sollte dafür dass er seinen Wohnraum teilt? Wenn ja, wieviel?
100€, 200€, wieviel?

Meine Meinung ist, die Nebenkosten genau aufteilen, das wären wahrscheinlich um die 150€ und dann noch 200€ fürs mit drin wohnen. 200€ Miete hätte man nirgends.

Wenn es dann auch noch jemand ist, der meint dass der Haushalt ihn nix angeht, für die Putzdienste auch noch einen angemessenen Betrag.

Denn wieso sollte Person X denn alles teilen, auch noch einen erheblichen Mehraufwand im Haushalt haben und das auch noch gratis? Nur weil es sich um eine Eigentumswohnung handelt und nicht um eine Mietwohnung?

Wie seht ihr das?

Ich bin selbst (evtl noch) nicht in der Situation, habe aber im Internet recherchiert und doch tatsächlich herausgefunden dass viele es nicht einsehen, dem Partner Miete zu bezahlen wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt.

Wieso sollte man aber eine Wohnung kaufen und dafür viel Geld bezahlen damit dann ein anderer kostenlos drin wohnen kann und dann in Geld schwimmen kann weil er keine Ausgaben hat? Das käme für mich nicht in Frage.

Dass es eine Eigentumswohnung ist, finde ich tut sowieso überhaupt nichts zur Sache. Denn es ist und bleibt so, dass man seinen bisherigen alleinigen Wohnraum mit jemandem teilt und dafür auch entsprechend etwas verlangen kann.

Ach ja? Er bekommt doch Wohnraum zu einem günstigen Preis?
Wenn er nichts davon hat, kann derjenige ja weiterhin in einer eigenen Mietwohnung wohnen.

Warum will denn einer hier solch ein Opfer bringen?
Ach, weil es hier um eine Beziehung geht? Ist unter diesem Stichwort jedenfalls gepostet.
Man bringt also ein Riesenopfer für die Beziehung? Dann lieber bleiben lassen, denn das belastet die Beziehung!
Oder hat man vielleicht doch etwas davon? Dass man mit der/dem Liebsten zusammenleben kann vielleicht? Oder ist das nichts wert? Warum dann?

Diese Knickerigkeit wird irgendwann die Beziehung beschädigen, deshalb würde ich hier mal vom Einzug abraten, dringend.

Geiz ist eine Geißel der Menschheit und ich persönlich hasse Geiz, ein geiziger Mensch käme mir nicht in die Beziehung.

Natürlich muss man den anderen nicht für umsonst wohnen lassen, in seinem normalen Leben hätte er auch Mietkosten. Aber das Abwohnen der Möbel mit aufzuzählen - also bitte! Vielleicht auch noch die stärkere mechanische Belastung der Matratze und des Lattenrostes? Naja, mit dem Thema wird es sich vielleicht bald erledigt haben…

Oben stand doch schon ein guter Tipp: 40% vom örtlichen Mietspiegel und was an Nebenkosten mehr entsteht. Und dann sollte man sich seiner Liebesbeziehung (wenn es denn eine ist) wieder mit Großzügigkeit zuwenden.

Alles Liebe! Oder nicht?

Gruß

Das Argument mit dem Abbezahlen trägt überhaupt nicht. Denn es ist vollkommen egal, ob die Wohnung bereits abbezahlt ist oder nicht. Es zählen die gezogenen Nutzungen und deren Gegenwert. Und das ist der entsprechende Mietanteil.

Du kannst ja auch nicht einen x-beliebigen fremden Menschen vor Anmietung einer Wohnung fragen, ob der die Wohnung bereits abgezahlt hat, oder nicht, und ihm dann entgegnen, dass du für den Fall, dass die Wohnung noch nicht abbezahlt sei, weniger Miete zahlen wirst. Der Normalfall ist doch der, dass Du gegenüber einem fremden Vermieter keinerlei Kenntnis davon hast, ob der die Wohnung noch in der Finanzierung hat, oder ggf. ererbt, geschenkt bekommen, … hat. Du zahlst für die Nutzung, und ob der Vermieter sich mit der Miete dann Zigarren anzündet, davon einen Sportwagen kauft, es unter sein Kopfkissen legt, davon seine Brötchen kauft, oder eben die Wohnung abbezahlt, ist einzig und alleine sein Bier, und hat überhaupt nichts damit zu tun, welche Miethöhe für die Wohnung angemessen ist.

Auf einem ganz anderen Blatt steht natürlich, wie man sich innerhalb einer Beziehung längerfristig aufstellt. Wenn der zugezogene Partner weit mehr in tatsächlicher Hinsicht an Leistungsteilen für das gemeinsame Leben erbringt, ist es sicherlich fair, dies beim Mietanteil zu berücksichtigen. Ebenso, wenn jemand aufgrund der Beiziehung finanzielle Nachteile/Einbußen hinnimmt. Ebenfalls halte ich es für angemessen bei entsprechender Dauerhaftigkeit dann mal über einen Trauschein nachzudenken, der ein privilegiertes gegenseitiges Erbrecht mit sich bringt, und in dem Zusammenhang dann auch mal über eine gleichmäßige Verteilung letztendlich gemeinsam geschaffenen Vermögens nachzudenken. Die Ehefrau als Mieterin/der Ehemann als Mieter in der ehelichen Wohnung geht mE so gar nicht!

Z.B. Einer zahlt die ETW, weiter, der andere übernimmt die Haushaltskosten.
Oder ein „drittes gemeinsames Konto“ wird eröffnet beide zahlen mtl. einen Betrag ein z.B. Versicherungen, Energiekosten, Reparaturen usw…
MfG
Karl