Zusätliche Angaben bei Steuerermässigung nach §35

Hallo ihr,

Habe eine dringende Frage zu der Einkommenssteuererklärung per Elster.
Ein kleines Gewerbe hat einen Gewinn von 5657 €

Die Elstersoftware verlangt nun in Zeile 20 folgenden Eintrag:

Tragen Sie hier bitte die Summe aller weiteren Gewerbesteuer-Messbeträge i. S. d. § 35 Abs. 1 EStG ein, jedoch ohne die Gewerbesteuer–Messbeträge, die auf nach § 5a EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 4 Umwandlungsteuergesetz entfallen.

Was muss hier eintragen werden? Wie wird dieser Betrag aus dem Gewinn von 5657 € errechnet?

Brauche dringend Hilfe und würde mich über selbige sehr freuen!!

Liebe Grüsse Ollie

Hallo,

gar nichts eintragen, wenn nur das eine Gewerbe, denn erst ab Gewinn 24.500,-- ergibt sich GewSt und damit auch hier eine Steuerermäßigung!

E.

Hi !

Wenn dort zwingend eine Angabe gefordert wird, kann man auch einfach eine „0“ eintragen.

BARUL76

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Wie würde die Antwort, wenn der Gewerbegewinn 30000€ im KJ 2018 beträge,

was muss
in welche Zeile

eingetragen werden?