Bisher erhaltene Informationen:
lt. Telefonat mit der Tauchschule soll es sich um
eine Zusatzkrankenversicherung eines Beamtenversicherers aus Koblenz handeln.
Allerdings ist mir kein KV-Versicherer bekannt, der im Vorfeld ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit eine Bestätigung ausstellt, dass therapeutische Druckluftkammer-Behandlungen versichert sind.
Was man hier als therapeutische Behandlung versteht, konnte ich bisher nicht herausfinden.
Interessante Informationen dazu findet man auch hier:
http://www.vdd-hbo.de/information-patienten/kosten-h…
Lt. dieser Internet-Seite gibt es 3 Unfallversicherer die hier Schutz bieten. Was mich hier jedoch stört, sind die vielen Ausschlüsse,
wie z.B.
a) bei Geistes und Bewusstseinsstörungen,
b) wenn allgemeine Empfehlungen bei Tauchgängen nicht beachtet werden,
c) Infektionen,
d) Insektenstiche bzw. Insektenbisse.
Da ich mich selbst mit Tauchrisiken nicht so besonders gut auskenne,
habe ich gestern noch einen Kunden kontaktiert (ehemaliger Rettungsschwimmer - Marine) der mir mitteilte, dass Druckkammern z.B. auch bei zu schnellem Auftauchen erforderlich sind.
Hier dürfte die Unfall-Definition „Pauke“ nicht ausreichen.
Auf jeden Fall sollte in den Unfall-Vertragsbedingungen die Erweiterung: tauchtypische Unfallschäden beinhaltet sein.
Bei einem Unfall-Tarif eines deutschen Anbieters habe ich folgende Definition gefunden:
XX bietet Hobbytauchern Versicherungsschutz für tauchtypische Gesundheitsschäden, die unmittelbar während eines Tauchvorganges eintreten, z.B. Caissonkrankheit.
Der Versicherungsschutz besteht täglich 24 Stunden.
Wann immer sich ein Unfall ereignen kann - auch beim Wrack- und Höhlentauchen. Und das ganze ohne Tiefenbegrenzung. Der Versicherungsschutz deckt sich auf alle Länder und Gewässer. Ob im heimischen See, oder in der Karibik.
Und als besonderes Highlight übernimmt der Versicherer die Behandlungskosten nachrangig in einer Dekompressionskammer, wenn der Tauchunfall sich im Ausland ereignet.
Gruß Merger