Zusatz-KV für Sporttaucher

Hallo Experten,

lt. einem Telefonat eines Kunden soll es für Sporttaucher
eine Zusatz-Krankenversicherung geben, die Behandlungen in einer therapeutischen Druckkammer absichert und dies auch in den Vertragsbedingungen bestätigt.

Diese könnte sogar ergänzend zu einer PKV-Vollversicherung abgeschlossen werden und gilt auch im europäischen Ausland.

Wer kennt sich damit aus und kann weiterhelfen.

Gruß Merger

Hi Norbert.

Hat er sicher eine KV-Zusatz gemint/gedacht/gewollt?

Solche Kosten sind über eine gute Unfallversicherung absicherbar.

Grüße
Claude
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Hallo Claude,

Hi Norbert.

Hat er sicher eine KV-Zusatz gemint/gedacht/gewollt?

Ja - denn er ist Beamter und weder die PKV noch die Beihilfe bestätigt heute schon, dass Kosten einer Therapeutischen Druckkammer gezahlt werden. Hier steht immer die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund.

Solche Kosten sind über eine gute Unfallversicherung
absicherbar.

Richtig, aber nur dann wenn es sich um einen Unfall handelt.

Grüße
Claude

Gruß Norbert

Hi,

ich z.B. habe von meiner Auslands-KV (14 EUR p.a.) schriftlich bekommen dass Tauchunfälle und Dekokammeraufenthalte weltweit bei Urlaubsreisen bis 45 Tagen abgedeckt sind. Anbieter ist einer der Marktführer für Reiseversicherungen mit Sitz in Hamburg.

Gruss
K

Gibt es unter anderem von

DAN und AQUAMED

http://www.daneurope.org/web/guest/sport-plans
https://www.aqua-med.eu/de/versicherung.html

Bei einigen Auslandskrankenversicherungen sind ein großer Teil der Versicherungsleistungen mit dabei, jedoch beispielsweise bei Such und Rettungsaktionen mit deutlich niedrigeren Deckungsbeiträgen.

Gruß

Solche Kosten sind über eine gute Unfallversicherung
absicherbar.

Richtig, aber nur dann wenn es sich um einen Unfall handelt.

Hallo Norbert.

Ich habe mit Tauchen nichts am Hut, aber sollte eine Behandlung in einer Druckkammer erforderlich werden, ging dann nicht quasi immer ein Unfall (PAUKE) voraus?

Grüße
Claude

Hi,

Freiwillig geht man da nicht rein. ABER… es kann Indikationen geben wo man prophylaktisch in die Kammer geht. Z.B. wenn man auftaucht und einem schwindlig wird oder man desorientiert ist. Kann sich dann später einfach als der Hangover vom Vorabend rausstellen. Es muss also nicht immer sein, dass man erst bewusstlos aus 30m nach oben schiessen muss um die von innen zu sehen. Dann ist es halt gut wenn die Kostenübernahme geklärt ist. Denn so ein Aufenthalt in der Kammer ist richtig teuer.

Wer ist PAUKE?

Gruss
K

Wer ist PAUKE?

PAUKE ist die Definition des Unfallbegriffes in der privaten UV:Plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis.
Oder auch PAUG:Plötzlich,von Außen auf den Körper einwirkendes Ereignis,
Unfreiwillig,Gesundheitsschädigung.

Gruss
K

Grüße,Sapine

Bisher erhaltene Informationen:
lt. Telefonat mit der Tauchschule soll es sich um
eine Zusatzkrankenversicherung eines Beamtenversicherers aus Koblenz handeln.

Allerdings ist mir kein KV-Versicherer bekannt, der im Vorfeld ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit eine Bestätigung ausstellt, dass therapeutische Druckluftkammer-Behandlungen versichert sind.

Was man hier als therapeutische Behandlung versteht, konnte ich bisher nicht herausfinden.

Interessante Informationen dazu findet man auch hier:
http://www.vdd-hbo.de/information-patienten/kosten-h…

Lt. dieser Internet-Seite gibt es 3 Unfallversicherer die hier Schutz bieten. Was mich hier jedoch stört, sind die vielen Ausschlüsse,
wie z.B.
a) bei Geistes und Bewusstseinsstörungen,
b) wenn allgemeine Empfehlungen bei Tauchgängen nicht beachtet werden,
c) Infektionen,
d) Insektenstiche bzw. Insektenbisse.

Da ich mich selbst mit Tauchrisiken nicht so besonders gut auskenne,
habe ich gestern noch einen Kunden kontaktiert (ehemaliger Rettungsschwimmer - Marine) der mir mitteilte, dass Druckkammern z.B. auch bei zu schnellem Auftauchen erforderlich sind.

Hier dürfte die Unfall-Definition „Pauke“ nicht ausreichen.
Auf jeden Fall sollte in den Unfall-Vertragsbedingungen die Erweiterung: tauchtypische Unfallschäden beinhaltet sein.

Bei einem Unfall-Tarif eines deutschen Anbieters habe ich folgende Definition gefunden:

XX bietet Hobbytauchern Versicherungsschutz für tauchtypische Gesundheitsschäden, die unmittelbar während eines Tauchvorganges eintreten, z.B. Caissonkrankheit.
Der Versicherungsschutz besteht täglich 24 Stunden.
Wann immer sich ein Unfall ereignen kann - auch beim Wrack- und Höhlentauchen. Und das ganze ohne Tiefenbegrenzung. Der Versicherungsschutz deckt sich auf alle Länder und Gewässer. Ob im heimischen See, oder in der Karibik.
Und als besonderes Highlight übernimmt der Versicherer die Behandlungskosten nachrangig in einer Dekompressionskammer, wenn der Tauchunfall sich im Ausland ereignet.

Gruß Merger

Hi,

als Sporttaucher kommt die Druckkammer nicht „auch“, sondern NUR dann in Frage wenn Anzeichen der Taucherkrankheit vorhanden sind. Diese entsteht durch zu schnelles Auftauchen. Gründe hierfür können sein: Panik, mechanische Defekte der Ausrüstung, ein Gesundheitsproblem oder das schlichte Ignorieren jeglicher Sorgfalt. Stellt sich im Nachhinein raus, dass es falscher Alarm war zahlt die Versicherung ja trotzdem. Wenn man mit heftigsten Brustschmerzen die 112 wählt muss man ja auch nicht später alles selbst zahlen weil es doch kein Herzinfarkt war. Im Bereich des Sporttauchens wird eine Dekokammer also nie ohne medizinische Notwendigkeit benutzt.

Die Tiefenbegrenzung ist natürlich ein wichtiger Punkt. Laut PADI/SSI darf nur bis max. 40m Tiefe getaucht werden. Liegt das Wrack aber auf 43m macht man da halt eine Ausnahme. Passiert hier was, wird der Tauchcomputer ausgewertet. Zeigt der 43m an könnte sich ein „normaler“ Versicherer weigern die Kosten zu übernehmen weil man ja ausserhalb der Limits getaucht ist.

Gruss
K

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Hallo Kasi,

soweit ist mir dies schon klar.

Ein paar Fragen hätte ich dazu jedoch noch:

1.)Wenn ein Verein Club etc. solch eine Veranstaltung für Neulinge organisiert, wer entscheidet in solch einer Situation, ob die Druckkammer erforderlich ist? Ist dann ein Arzt vor Ort vorhanden ?

2.) solch ein Unfall könnte doch auch unter Wasser infolge von Bewusstseinsstörungen erfolgen z.B. (Schwindelanfall, Kreislaufprobleme, Tabletteneinnahme usw.) Dann wäre es doch auch sinnvoll, dass dies in den Unfall-Vertragsbedingungen nicht ausgeschlossen ist.

Gruß Merger

PS: auf dem Gebiet des Tauchens bin ich völliger Laie

Hi,

  1. Bei einem Tauchunfall wird ganz normal der Notruf angerufen. Der eintreffende Arzt entscheidet dann. Hier darf zwar keine Zeit verloren werden, aber es geht auch nicht gerade um Sekunden. In 99% der Fälle bedeutet die Meldung „Tauchunfall“ jedoch „Kammer“. Denn sich an einer Koralle die Hand aufzuschneiden zählt nicht als „Tauchunfall“.

  2. Das ist völlig korrekt.

Gruss
K

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Danke Kasi,

jetzt bin ich etwas schlauer,

Gruß Merger