Zusatzbeitrag Sportverein

Mein Sportverein hat in einer Abteilungsversammlung rückwirkend für dasJahr 2013 ein Zusatzbeitrag von 85% des Vereinsbeitrags für jedes aktive Mitglied erhoben wird.

Kann ein Verein dies einfach tun, oder muss der Verein - wie bei Tariferhöhungen wie z.B. bei Stromkonzernen jedem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht einräumen, auch wenn dies die Betragsordnung nicht vorsieht. Hier besteht nur ein Kündigungsrecht zum Jahresende. Somit besteht keine Reaktionsmöglichkeit von meiner Seite her. Dies ist Unverhältnismäßig und die Höhe entspricht jeglicher Zumutbarkeit.

Hier ist die Beitragsordnung:
http://www.tusfriedrichsdorf.de/_cfg/_globaldocument…

Hier die Vereinsatzung:
http://www.tusfriedrichsdorf.de/_cfg/_globaldocument…

Hallo,
ich halte das für absolut rechtswidrig. Man kann keinen Beitrag Rückwirkend anheben und dann noch zu 85 Prozent. das ist unlauter. Man kann ja auch nicht rückwirkend kündigen.

Ich habe mir die Satzung und die Beitrasgordnung angesehen und daraus geht eigentlich nur hervor, dass die "Die Abteilungsleiter/innen des TuS Friedrichsdorf 1900 e.V. können, über den
ordentlichen Jahresbeitrag hinausgehend, jährliche Abteilungsbeiträge festsetzen.
Hierzu bedarf es der Einberufung aller Abteilungsmitglieder und der Abstimmung
über die Höhe des Beitrages. Die einfache Mehrheit der anwesenden Abteilungsmitglieder
beschließt den festgelegten Zusatzbeitrag. Die Entscheidung ist dem Vorstand
mitzuteilen, der letztlich dem Zusatzbeitrag zustimmt oder mit Begründung ablehnt

In § 6 Mitgliederversammlung findet man das diese für die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ausgenommen der Zusatzbeiträge zuständig ist. allerdings gelten lt § 13 für die Mitgliederversammlungen der Abteilungen die gesetzlichen und Satzungsbestimmungen entsprechend.

Hat der Hauptvorstand dieser rückwirkenden Beitragserhöhung zugestimmt ? Wissen die das ?

Ich würde das ganz ehrlich über den Landessportbund und den dortigen Justiziar klären. Einfach anrufen und um Auskunft bitten. Die sind da supernett.

Gruß

Ursula

Es hat eine Abteilungsversammlung stattgefunden, bei denen die Mitglieder hierüber diesen Zusatzbeitrag zugestimmt haben. Was meiner Meinung nach überhaupt nicht nachvollziehbar ist, ist das dieser Zusatzbeitrag RÜCKWIRKEND gilt. Vielen Dank für Deine Zustimmung und den Tipp mit den möglichen Ansprechpartnern. Denn ich hatte noch nie eine solche Situation und wüsste nicht, an wen ich mich wenden könnte.
Über das Ergebnis werde Euch/Dich auf jeden Fall informieren. Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!

Info waere toll - ich kann mir nicht vorstellen, dass das rückwirkend geht, dann rueckwirkend kündigen !!!

Hallo Ursula,

jetzt ist das geschehen, was ich eigentlich nicht nachvollziehen kann. Jedes Abteilungsmitglied wird in den nächsten Tag vom Verein angeschrieben und der Zusatzbeitrag soll nun erhoben werden. Wie kann das sein?! Halte Euch auf den Laufenden…

Gruß
Christian

Hallo christian,

sehr komisch, meiner Ansicht nach auch nicht rechtens da die Mitgliederversammlung über Beitragserhöhungen zu entscheiden hat.

Bin gespannt wie es weitergeht.

Lg

Uschi

Es gibt Neuigkeiten: Der Sportbund NRW hat mich angerufen und hat mir mitgeteilt, dass mein Sportverein dem Kreissportbund angegliedert ist. Man möchte sich nicht innerhalb der Vereinspolitik einmischen, hält jedoch die Vorgehensweise bedenklich. Jedoch gibt es unterschiedliche Urteile im Falle einer Klage, bei denen auch 300% Zusatzbeitragserhöhung als Zumutbar gelten. ICh habe mich daraufhin an den lokalen Sportbund des Kreises Gütersloh gewandt und bekam folgende Antwort nachdem ich den Sachverhalt geschildert habe:

Sehr geehrter Herr Hüneburg,
zunächst muss ich Ihnen allein aus formalen Gründen mitteilen, dass wir keinerlei Rechtsberatung machen dürfen. Einen Service bieten wir unseren
Mitgliedsorganisationen (d.h. den Vereinen), eine Vertretung einzelner Vereinsmitglieder gegenüber den Sportvereinen wäre ein Eingriff in deren
Zuständigkeit.

Gern kann ich Ihnen aber eine kurze persönliche Einschätzung geben, die ich fairerweise auch dem TuS Friedrichsdorf in Kopie übersende. Mitgliedsbeträge regelt die Vereinssatzung bzw. ergänzend die
Beitragsordnung, eine ausdrückliche Regelung zu Ihrer Frage kann ich in der ersten Durchsicht beim TuS Friedrichsdorf nicht erkennen. Allgemeine Informationen zum Streitpunkt einer nachträglichen
Beitragserhöhung finden Sie unter:
http://www.vibss.de/recht/beitragswesen/festsetzunge…
tragserhoehung/

Ich würde allerdings dringend dazu raten, sich an den Vorstand des TuS Friedrichsdorf zu wenden. Zum einen ist lt. Beitragsordnung abschließend der Vorstand (nicht die Abteilungsleitung) zuständig und zum anderen, das ist das wesentliche Argument, sollte das persönliche Gespräch gesucht werden. Die sehr gute Arbeit des TuS Friedrichsdorf ist uns hier
bestens bekannt und es gibt keinerlei Grund anzunehmen, dass Meinungsverschiedenheiten nicht im direkten Dialog mit einer Vertrauensperson des Vorstands im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen
sind.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Hatschbach
Kreissportbund Gütersloh

Hallo Christian,

als Vereinsvorsitzende würde ich auch erwarten, dass der Kreissportbund sich hinter mich stellt. Wir haben auch ab und zu Streitigkeiten mit Mitgliedern, hatten sogar schon einmal einen Vereinsausschluss.

Ich halte aber in diesem Falle die Vorgehensweise nach wie vor für unseriös und darum geht es.

Vieleicht findest du noch Hilfe oder Infos bei der Institution „Deutsches Ehrenamt“ in München. da sind wir als Verein versichert und die stehen uns mit Rat und Tat zu Seite seit Anfang Mai.

Halt mich bitte auf dem laufenden.

Schöne Woche

uschi

Hallo Ursula,

da es keine gesetzlichen Vorschriften gegen eine solche Handhabe gibt, bin ich nach Rücksprache mit dem Landes- sowie Sportkreisbund dem Zusatzbeitrag ohne anwaltlichen Beistand komplett ausgesetzt. Da ich keine Rechtschutz habe, verzichte ich deshalb auch den juristischen Weg einzuschlagen. Ich habe mit dem Abteilungsleiter gesprochen, und er gab selbst auch zu, dass eine rechtliche Sicherheit seitens des Vereins ebenfalls nicht besteht. Der Zusatzbeitrag werde dennoch erhoben. Ich habe nun folgendes Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung erhalten:

"mit Beschluss der Abteilungsversammlung vom 08.03.2013 wurde die Anpassung des Zusatzbeitrages für unsere Badminton-Abteilung festgelegt.

Hiermit bitten wir den anfallenden Zusatzbeitrag für das Jahr 2013 in Höhe von 66,30 Euro bis spätestens zum Anfang der Sommerferien (21. Juli 2013) auf folgendes Konto zu überweisen:

Konto des TuS Friedrichsdorf 20011772
bei der Sparkasse Gütersloh BLZ 478 500 65
Abteilung Badminton
mit dem Vermerk „Name / Zusatzbeitrag Badminton 2013“.

Wir sagen im Voraus herzlichen Dank und wünschen weiterhin eine gute Zusammenarbeit im Sinne einer erfolgreichen Zukunft unserer Abteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilungsvorstand Badminton"

Meine Strategie sieht nun folgendermaßen aus: Ich werde - sofern ich genügend Mitglieder mitziehen - auf der nächsten Abteilungsversammlung diese Entscheidung kippen. Der bittere Beigeschmack ist - neben dem Zusatzbeitrags - die fehlenden Beratungsstellen. Mein Resümee: Einen Zusatzbeitrag kann jeder Sportverein in beliebiger Höhe festlegen - es schalten sich keine Verbände ein. Man ist dem Verein völlig ausgeliefert. Ich sehe hier Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Dennoch Dank für die Unterstützung!

Hi,

manchmal ist es echt unglaublich was da abgeht. Integrität schon ein Fremdword in unserer Gesellschaft zu werden. Habe ich gestern bei mir auch wieder festgestellt.

Scheinbar wirst du gegen die 66 Euro nichts tun können aber vielleicht versuchst du eine Satzungsänderung hinzubekommen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passieren kann. Das erscheint mir in diesem Fall die einzige noch machbare Sache.

Ich kenne die Hintergründe ja nicht aber wenn eine solche Beitragserhöhung gemacht wird, hat der Vorstand ganz schon geschlafen.

Würde mich freuen, wenn du mich auf dem Laufenden hälst.

LG

Uschi