Zusatzversicherung -Kredit

Mein Mann hat ein Kredit aufgenommen und hat auch eine Zusatzversicherung abgeschlossen(Arbeitslisigkeit und Scheidung).
Er ist krank geworden und eigentlich wurde ihm die Versicherung das Geld zahlen sollen.
Das war letztes Jahr.Das Kredit wurde aber von einem anderen abgelöst und gekündigt.
Die Frage ist ob nan das Geld von der Versicherung noch holen kann?

Hallo!

Komische Frage !

Wenn der Kredit gar nicht mehr besteht, wo ist dann der versicherte Schaden des ursprünglichen Kreditnehmers ?
Ohne Schaden keine Versicherungsleistung.

Dachtest Du es gibt Bargeld von der Kreditausfallversicherung in Höhe des Kredites weil man krank, arbeitslos oder geschieden ist ?

MfG
duck313

Bei Krankheit zahlen diese Versicherungen meistens gar nicht. Und wie lange die Meldefrist für Ansprüche ist richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.

Hallo,
bei Krediten gibt es eine Restschuldversicherung, welche allerdings nur bei Arbeitsunfähgikeit ab der 6. Woche (Ende der Lohn-/Gehaltszahlung) sowie bei Tod des Versicherungsnehmers eintritt.
Für Arbeitslosigkeit und Scheidung hat es m.W. noch nie eine solche Restschuldversicherung gegeben, die von einer Bank angeboten wurde.
Vielmehr sind solche „Versicherungen“ von Kreditvermittlern zusätzlich den Kunden „aufgezwungen“ worden, die allerdings nur das Einkommen des Kreditvermittlers erhöht hat.
Bei Versicherungen gab es zumindest in der Vergangenheit einige Sachversicherungen, die bei Arbeitslosigkeit für die Dauer von 6 oder 12 Monaten (ja nach Versicherer) die Beiträge weiter bezahlt haben, das beschränkte sich m.W. auf UnfallVersicherungen.

Da wurde offensichtlich der Kreditkunde getäuscht/betrogen.

Zudem: wenn der Kredit einer Bank mit Restschuldversicherung von einer anderen Bank abgelöst wird, wird auch ein Teil der Restschuldversicherung dem abzulösenden Kreditkonto gutgeschrieben, so dass im normalen Fall der Anspruch des Kreditkunden auf Teilgewährung der Restschuldversicherung, unter Beachtung der vereinbarten KÜndigungsfrist, erfüllt wurde.
lG

Für Arbeitslosigkeit und Scheidung hat es m.W. noch nie eine
solche Restschuldversicherung gegeben,

Das Risiko Arbeitslosigkeit wird seit Mitte der 90er von vielen Restschuldversicherungen abgedeckt.

Sorry, ja, muss dies so als korrekt zur Kenntnis nehmen, wurde aber von vielen Kreditbanken nicht in das Angebot des Kredites aufgenommen, da die Kosten für die RSV den effektiven Jahreszins nach oben treibt.:wink: