Hallo Wissende,
sei ein Herr X von Ende 91 bis Ende 97 zu Anfang seines Berufslebens
im Öffentlichen Dienst beschaeftigt gewesen und habe er damals die
Zusatzversicherung (Zusatzversorgung) bezahlt. Auf Nachfrage wurde
ihm damals erklaert „eine Auszahlung der Zusatzversicherung waere
nicht moeglich. Waere er aber zum Zeitpunkt des Rentenbeginns
wiederum im Oeffentlichen Dienst beschaeftigt, so haette er -auch
ohne permanente Anstellung im öffentlichen Dienst - das Anrecht
auf Auszahlung der Zusatzrente und zwar basierend auf den letzten
im ÖD erhaltenen Gehaeltern.“
Gelten diese Aussagen von damals auch heute noch (Bestandsschutz) oder
erhielte - abweichend von der obigen Aussage - Herr X im genannten
Falle eine anders bemessene Zusatzrrente?
Mit freundlichem Gruss
Archimedes