Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst

Hallo Wissende,

sei ein Herr X von Ende 91 bis Ende 97 zu Anfang seines Berufslebens
im Öffentlichen Dienst beschaeftigt gewesen und habe er damals die
Zusatzversicherung (Zusatzversorgung) bezahlt. Auf Nachfrage wurde
ihm damals erklaert „eine Auszahlung der Zusatzversicherung waere
nicht moeglich. Waere er aber zum Zeitpunkt des Rentenbeginns
wiederum im Oeffentlichen Dienst beschaeftigt, so haette er -auch
ohne permanente Anstellung im öffentlichen Dienst - das Anrecht
auf Auszahlung der Zusatzrente und zwar basierend auf den letzten
im ÖD erhaltenen Gehaeltern.“

Gelten diese Aussagen von damals auch heute noch (Bestandsschutz) oder
erhielte - abweichend von der obigen Aussage - Herr X im genannten
Falle eine anders bemessene Zusatzrrente?

Mit freundlichem Gruss
Archimedes

Hallo,

Waere er aber zum Zeitpunkt des Rentenbeginns wiederum im Oeffentlichen Dienst beschaeftigt, so haette er -auch ohne permanente Anstellung im öffentlichen Dienst - das Anrecht auf Auszahlung der Zusatzrente und zwar basierend auf den letzten im ÖD erhaltenen Gehaeltern."

Zumindest der letzte Satzteil war auch schon damals falsch - vermutlich falsch verstanden/behalten.

Gelten diese Aussagen von damals auch heute noch

„Aussagen“ sind nie verbindlich - nur Schriftliches. Was hindert dich, die Auszahlung der Versicherungsleistungen schriftlich, formlos zu beantragen?

Gruß
Otto

Hallo,

so ganz habe ich die Frage nicht verstanden.

Offenbar wird aber hier Auszahlung im unterschiedlichen Sinne gebraucht:

  • eine Auszahlung der gezahlten Beiträge bei Ausscheiden aus dem ÖD ist in der Regel nicht möglich - das stimmt.

  • die Auszahlung einer Rente bei Eintritts ins Rentnerdasein ist möglich, auch wenn man zwischendurch nicht im ÖD war. Aber nicht basierend ausschließlich auf dem letzten Einkommen.

Viel Glück

Barmer