Hallo,
sorry ich weiß das Details hier wichtig sind aber erst mal so ganz generell zusammen gesponnen:
AN A ist bei einer Firma als Kundenbetreuer angestellt. Vor einem Jahr wird A zum Supervisor befördert und betreut nun das Team, das die Kunden betreut. Dafür gibt es auch mehr Gehalt. Es gab keinen neuen Arbeitsvertrag sondern eine A4 Seite, das A jetzt die Position als Supervisor hat ( mit Probezeit) und mehr verdient.
Da jetzt ohne Absprache viel mehr Arbeiten zu übernehmen sind (mittlerweile macht A den Job von 3 Leuten) will A wieder ganz normaler Kundenbetreuer werden. Den Job komplett kündigen ist keine Option. Kann man generell so eine Vertragsergänzung kündigen oder nur den vollen Vertrag? Sprich hätte A eventuell einen Anspruch auf seine alte Stelle?
Hallo,
letztendliche Sicherheit gibt es nur beim Fachmenschen (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort, der alle relevanten Dokumente einsehen und im Gesamtzusammenhang bewerten kann. dafür muß man etwas investieren, wenn man keinen Rechtsschutz durch Versicherung oder Gewerkschaft hat.
Es spricht aber aufgrund deiner Schilderung vieles dafür, daß es hier zu einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages gekommen ist. Damit sind die Änderungen Bestandteil des ursprünglichen Vertrages geworden. Eine Möglichkeit zur Änderungskündigung des AN (= Teilkündigung), wie sie der AG durch § 2 KSchG hat, sieht das deutsche Arbeitsrecht nicht vor.
Ein AN kann nur eine Kündigung des gesamten Arbeitsvertrages (= Beendigungskündigung) aussprechen oder aber seinen AG auffordern, über eine erneute einvernehmliche Änderung zu verhandeln. Der AG muß aber dieser Aufforderung nicht nachkommen.
&Tschüß
Wolfgang