Moin,
das Verkehrsschild / Zusatzzeichen 1022-10: „Radverkehr frei“ ist wie der Name schon sagt eigentlich ein ZUSATZschild. Also z.B. als Ergänzung zu einem Schild „Fußweg“ (Zeichen 239).
Allerdings sieht man es in freier Wildbahn auch ohne „Hauptschild“, also einfach so bei einem Gehweg.
Dunkel erinnere ich mich daran irgendwo gelesen zu haben, dass das inzwischen zulässig sei. Allerdings fand ich eben keinerlei Quelle dazu.
Kann mir jemand sagen wie es um dieses Schild steht und/oder wo ich das nachlesen kann? In § 39 Abs 3 lese ich keine Ausnahme.
Danke und VG
J~
Links:
Zusatzzeichen 1022-10 https://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg#/media/Datei:Zusatzzeichen_1022-10_-_Radfahrer_frei,_StVO_1992.svg
StVO §39: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html