Zusatzzeichen 1022-10: "Radverkehr frei" auch allein zulässig?

Moin,

das Verkehrsschild / Zusatzzeichen 1022-10: „Radverkehr frei“ ist wie der Name schon sagt eigentlich ein ZUSATZschild. Also z.B. als Ergänzung zu einem Schild „Fußweg“ (Zeichen 239).
Allerdings sieht man es in freier Wildbahn auch ohne „Hauptschild“, also einfach so bei einem Gehweg.
Dunkel erinnere ich mich daran irgendwo gelesen zu haben, dass das inzwischen zulässig sei. Allerdings fand ich eben keinerlei Quelle dazu.
Kann mir jemand sagen wie es um dieses Schild steht und/oder wo ich das nachlesen kann? In § 39 Abs 3 lese ich keine Ausnahme.

Danke und VG
J~

Links:
Zusatzzeichen 1022-10 https://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg#/media/Datei:Zusatzzeichen_1022-10_-_Radfahrer_frei,_StVO_1992.svg

StVO §39: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html

Hallo,
habe das hier gefunden.

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Danke Bernd

ui, damit ist meine Ursprungsfrage zwar beantwortet, aber jetzt bin ich noch verwirrter.
Doch eins nach dem anderen. In §2 StVO steht tatsächlich:

Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

OK, es gibt also Zusatzschilder die gar kein Zusatz sind.

Ja und nun frage ich ich direkt: wie sieht er denn so aus, so ein Radweg ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 (das sind die Radwegschilder) und drum auch ohne Benutzungspflicht?
Muss der irgendwie baulich erkennbar sein, muss man das raten oder irgendwo nachlesen? Und wie können Fußgänger erkennen, dass ich da Vorfahrt habe und mich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten muss wie beim „Radverkehr frei“-Schild auf einem Fußweg?

In deinem Link schreibt einer:
a) eine a priori erkennbare Radbahn ist
was bedeutet denn a priori und wie kann ich erkenne, dass irgendeine wie auch immer gestaltete Fläche eine Radbahn ist?

Puh…

VG
J~

Ein „anderer“ Radweg ist als solcher zu erkennen, wenn man ihn unbedingt benutzen möchte - links, rechts, mitten in der Landschaft,… Wenn dann noch ein „frei“ rumhängt soll man sich noch mehr dazu ermutigt fühlen.
Trotzdem sollte man es zur eigenen und der Fußgänger Sicherheit bleiben lassen.