Hallo Community, ich möchte mich informieren zum Thema Zuschüsse für Umbaumaßnahmen im (eigenen) Haus für meine Eltern, da hier ein Aufzug eingebaut werden soll.
Bisher habe ich herausgefunden, dass die KfW eine Finanzierung anbietet. In dem Zusammenhang habe ich gelesen, dass man Einbauten auch steuerlich absetzen kann. Das liefe unter dem Stichwort „außergewöhnlche Belastungen“. Gibt es weitere Stellen, an die man sich wenden kann?
Hallo, ich glaube das Zauberwort in dem Zusammenhang ist „barrierereduzierende Maßnahmen“ (in erster Linie aber wie Du schon erwähnt hast KfW). Darunter kannst Du ein bisschen was finden. Bzw. gibt es hier eine gute Übersucht. Habe mich mit dem Thema auch beschäftigt, da meine Eltern sich auch mit Umbauten beschäftigen mussten…
Servus,
bevor Du da blauäugig reinstolperst, informier Dich besser über das Thema „Außergewöhnliche Belastungen“, bevor Du irgendwas unternimmst. Im Nachhinein ist da nichts mehr zu korrigieren.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo Falla,
liegt denn eine Pflegestufe vor? Dann schau mal hier: http://www.ratgeber-pflegegeld.de/Wohnumfeldverbesse…
Zu den außergewöhnlichen Belastungen: Soweit mir bekannt ist (und daher bitte unter Vorbehalt), ist es so, dass der zumutbare Eigenanteil 5 Prozent des Jahreseinkommens beträgt. Alle angefallenen Zahlungen oberhalb von diesen 5 Prozent sind dann als außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung abziehbar.
Viele Grüße
Kathleen
Teihabeleistungen ?
Hallo,
sofern eine/r der Betroffenen als schwerbehindert anerkannt ist, kämen auch Teilhabeleistungen, zB nach § 55 Abs. 2 Nr. 5 in Betracht.
Ansprechpartner wäre dann in erster Linie die örtlich zuständige Reha-Servicestelle.
http://www.reha-servicestellen.de/
&Tschüß
Wolfgang
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
Hallo Kathleen,
die Berechnung der zumutbaren Belastung funktioniert anders, aber darauf kommt es zunächst überhaupt nicht an. Einzelheiten kann man leicht an der Quelle nachlesen.
Viel wichtiger ist, dass jede Art von Krankheitskosten nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, wenn die Kosten für einen medizinisch notwendigen Aufwand anfallen. Die medizinische Notwendigkeit muss bestätigt werden, bevor man irgendwas in der Richtung anfängt - hinterher kann man da nichts mehr drehen.
Die Fälle, in denen Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung ersetzt oder übernommen werden, bei der Veranlagung zur ESt als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, sind ganz extrem rar - wenn sie nämlich medizinisch notwendig sind, ist das fast immer eine Sache für die Krankenversicherung; und wenn man erstmal ins Blaue hinein irgendwelche Ausgaben tätigt, spielt es gar keine Rolle, ob diese vielleicht medizinisch notwendig gewesen wären: Dann hat man die Sache von vornherein vergeigt.
Insofern ist dieser Rat:
Alle angefallenen Zahlungen oberhalb von diesen 5 Prozent sind
dann als außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung
abziehbar.
sehr gefährlich, weil er für Leute, die ihn für bare Münze nehmen, sehr teuer werden kann.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder