Ich finde, dasss sich die Diskussion in eine völlig falsche und unangemessene Richtung bewegt. Die Frage war doch sinngemäß, ob man sich gegen eine Investition in eine PV-Anlage wehren kann, wenn die Eigentümergemeinschaft diese beschließt.
Eine Debatte über die Höhe des Einkommens, Fehler in der Lebensplanung, fehlende Versicherungen und Menschen mit noch weniger Einkommen hat mit der Frage nichts zu tun.
Wenn man richtig rechnet, liegt die Amortisationszeit einer solchen Anlage bei >10 Jahren. Dass man kein Interesse daran hat, Teile seines Einkommens für eine Investition auszugeben, die sich zu den eigenen Lebzeiten nicht mehr rechnet und für die man sich im Lebenswandel auch noch einschränken müsste, finde ich durchaus nachvollziehbar.
Wenn man am Ende eines langen und vielleicht arbeitsreichen Lebens mehr Interesse an Urlauben an der Weinstraße oder im Alten Land hat als an so einer Anlage, die im Zweifel nicht mehr als 20% des eigenen Strombedarfs deckt, darf das m.E. auch einfach so hingenommen werden. Das Leben, die Persönlichkeit und die Zurechnungsfähigkeit des Fragestellers sind insofern gar nicht zwingend zu analysieren.
Um die Frage zu beantworten: die Anschaffung einer solchen Anlage kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Frage, wer das Ding bezahlt, lässt sich so ohne weiteres nicht beantworten. Bei einer Mehrheit von kleiner als 2/3 der Miteigentumsanteile müssen in der Regel (!) nur die zahlen, die dafür gestimmt haben.