Zuschuss private PKV

Hallo!

Gibt es diesen Zuschuss von 5 Euro pro Monat bei einer privaten Pflegeversicherung auch auf Bestandsverträge? Jemand hat bereits 2010 eine solche Versicherung abgeschlossen und zahlt monatlich knapp über 10 Euro ein. Wird dieser VErtrag auch berücksichtigt?

Grüße,
sonne

Hi

Hallo!

Gibt es diesen Zuschuss von 5 Euro pro Monat bei einer
privaten Pflegeversicherung auch auf Bestandsverträge? Jemand
hat bereits 2010 eine solche Versicherung abgeschlossen und
zahlt monatlich knapp über 10 Euro ein. Wird dieser VErtrag
auch berücksichtigt?

Meines Wissens nach nicht, eventuell besteht bei Dir sowieso Handlungsbedarf… was soll das für eine Pflegeversicherung sein die etwas über 10 € kostet.

Vielleicht bietet Dein Versicherer die Bahr - Pflege auch gar nicht an.

Gib uns mal nen Tipp wer der Versicherer ist und wie alt Du bzw. die versicherte Person ist.

Greetz Zahao

Grüße,
sonne

Hallo!

Es handelt sich um die Hallesche Pflege Olga.plus, monatlicher Beitrag 16,32 Euro, Einstiegsalter war 26 Jahre. Monatliches Pflegetagegeld im Moment ca. 1.000 Euro. Mehr ist momentan nicht drin, aber die Dynamik wird mitgenommen. So ist errechnet, dass frau mit ca. 50 Jahren beim gewünschten Satz von 2.500 Euro ist. Durch Teilzeit und Elternzeit geht nicht mehr als diese 16 Euro pro Monat (eigentlich gehen selbst die nicht…). 5 Euro „geschenkt“ wären natürlich nett…

Grüße!

Hallo,

den Zuschuss erhältst Du nur auf einen neuen Vertrag.
Ohne Gesundheitsfragen, ohne Zuschlag, ohne Einschränkungen,
allerdings mit einer Wartezeit.

Die Mindestsumme in Pflegestufe III 600 €
in Pflegestufe II 180 €
in Pflegestufe I 120 €
in Pflegestufe 0 (Demenz) 60 €

Alle Pflegestufen 0 - 3 müssen in dem Vertrag abgedeckt sein.

Der Mindesbeitrag beträgt 15 € mtl.

Mindestalter ist 18 Jahre.

Weitere Informationen findest Du hier:

https://www.pkv.de/verband/aktuell

Gruß Merger

1 Like

Hallo!

Es macht also unter Umständen Sinn, den laufenden Vertrag zu kündigen und einen neuen aufzulegen?!

Oder besteht die reale „Gefahr“, dass mit der nächsten Wahl das ganze eh wieder geändert wird?!..

Grüße!

Hallo,

nein - dies macht definitiv keinen Sinn.

  1. hast Du eine Wartezeit - bevor die Leistung eintritt.
  2. werden die Beiträge sicher etwas teurer sein.

Gruß Merger

nein, berücksichtigt werden nur die neuen Pflege-Bahr-Verträge.

Für die alten Verträge gibt es unter engen Voraussetzungen noch steuerliche Vergünstigungen aus der Zeit von vor 2005, die im Rahmen der Günstigerprüfung berücksichtigt werden können. Details recht kompliziert.

Viel Glück

Barmer

Nein, das macht keinen Sinn. Der Bedarf ist viel höher als mit diesen zwei Komponenten abzudecken. Und der alte Tarif dürfte deutlich günstiger sein.

Viel Glück

Barmer