Hallo,
ist eine Bank bei einem Geschäftskonto gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (z.B. 4 Wochen) einen Kontoauszug zuzusenden, sofern der Kunde keinen Auszug am Automaten abgeholt hat?
Gruß
Tato
Hallo,
ist eine Bank bei einem Geschäftskonto gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (z.B. 4 Wochen) einen Kontoauszug zuzusenden, sofern der Kunde keinen Auszug am Automaten abgeholt hat?
Gruß
Tato
Hallo!
Das weiß ich nicht,aber sie kann und darf es in ihren AGBs so vereinbaren.
Und dann muss der Kunde, ob er will oder nicht, den Auszug bezahlen.
Klare Sache !
Ist bei Postbank auch so (ab 35 Tage nach letztem Auszug erfolgt Zwangsauszug und Zusendung)
mfG
duck313
Hallo,
Gesetz:Artikel 248 EGBGB
Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen
Für Dich Nr. 8 und 10
Zum Text:http://www.trenkler.de/egbgb-banken.html
Bei Deinem Kreditinstitut gelten für Geschäftskonten auch noch Bedingungen für Zahlungsdienste oder Zahlungsverkehr, dort ist der Zwangsauszug geregelt.
Die Bedingungen hast Du bei Kontoanlage genehmigt. Mal nachfragen, was für dich gilt.
Gruß
divo