Zuständiges Straßenverkehrsamt

Hallo,
inzwischen ist es ja möglich sein altes Kennzeichen zu behalten obwohl man woanders wohnt.
Frage: Ist das Straßenverkehrsamt des (alten) Kennzeichen für Änderungen im Kfz-Schein zuständig oder das Straßenverkehrsamt vom Wohnort des Halters?
VG

Die neue Zulassungsstelle am neuen Wohnort. Dort würde man ja seinen Wagen ummelden und bekäme ein neues Kennzeichen aus dem neuen Landkreis/kreisfreie Stadt.
Und wenn man nun sein bestehendes Kennzeichen behalten möchte ist es nicht anders. Die Meldungen unter den Ämtern erfolgt intern.

MfG
duck313

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