Mein ständiger Aufenthalt (nicht Zweitwohnsitz) ist in einer anderen Stadt als mein Hauptwohnsitz. Kann ich mich trotzdem bei der Arbeitsagentur am Ort meines ständigen Aufenthalts arbeitslos melden und die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen (Fort/Weiterbildungen, Leistungen etc)?
Was meinst du mit „ständiger Aufenthalt“? Bist du da gemeldet oder nicht?
Arbeitslos melden kannst du dich auch online:
https://web.arbeitsagentur.de/vermittlung/oalo-ui/arbeitslos-melden
Hallo,
die örtliche Zuständigkeit u.a. für ALG1 ist in § 327 SGB III geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__327.html
Gem. Abs. 1 Satz 2 ist diejenige Arbeitsagentur örtlich zuständig, in deren räumlichen Bereich du Dich aufhältst.
MW wird bei der Arbeitslos-Meldung auch der gewöhnliche Aufenthalt abgefragt, wenn dieser nicht mit dem Wohnsitz übereinstimmt.
&tschüß
Wolfgang
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Vielen Dank, das hilft mir doch schon mal weiter!