leistungsfähige Streitmacht, die
ihrer Aufgabe von heute auf morgen gerecht werden kann?
Hallo Tino,
zur Beantwortung Deiner Frage muß man voranstellen, welche Aufgabe die Bundeswehr überhaupt hat. Dazu gibt das GG erschöpfend Auskunft: Die Bundeswehr dient der Landesverteidigung. Der Begriff Landesverteidigung wird inzwischen immer weiter ausgelegt, der Jugoslawien-Einsatz wurde z.B. mit „Nothilfe“ begründet, ein Begriff, der im GG nicht vorkommt. Genaueres und kaum noch interpretationsfägig sagt GG Artikel 115 a:
[Begriff und Feststellung]
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall),…
Der Rest des Artikeltextes ist in diesem Zusammenhang nicht mehr wichtig, denn überall ist ausdrücklich vom „Bundesgebiet“ die Rede. Auch die Artikel, die das Delegieren hoheitlicher Aufgaben an zwischenstaatliche Einrichtungen erlauben, hebeln diese eindeutige Bestimmung nicht aus.
Kurz: Die Bundeswehr dient ausschließlich der Landesverteidigung der Bundesrepublik Deutschland.
Das Rühe Wort „von Freunden umzingelt“ läßt unter den gegebenen politischen Verhältnissen keine verfassungsgemäße Aufgabe für die Bundeswehr erkennen. Ohne Aufgabenstellung kann man aber nicht feststellen, ob Ausrüstung und Struktur den Anforderungen entsprechen. Anforderungen? Für was?
Spätestens seit Jugoslawien wird schleichend eine immer weitere Interpretation des GG versucht. Auch der aktuelle Terror wird instrumentalisiert, um endlich wieder Aufgaben zu erhalten. Wer das jetzt in den falschen Hals bekommt, hat selbst Schuld: Der Terror kommt manchen Leuten sehr gelegen. Die Betroffenheit macht blind und läßt nicht mehr lange darüber nachdenken, ob wir eine wesentliche Grundlage unseres Zusammenlebens, nämlich unsere Verfassung, verlassen.
Gruß
Wolfgang