Zustellung einer Verwarnung

Ich habe heute durch Zufall eine Verwarnung über 15 Euro bekommen, weil ich angeblich ( ich kann durch Zeugen belegen, daß ich nicht auf dem Taxistand geparkt habe ) verbotswiedrig geparkt habe. Die Verwarnung ist vom 21.01.2013, abgeschickt am 14.03.2013 ( also fast 7 Wochen später erst ) und dann an meine alte Adresse…ca. 100 KM von meinem jetzigen Wohnort/ Tatort entfernt. Umgemeldet ( sowohl ich als auch KFZ ) sind wir August 2012. Also kann niemand behaupten ich wäre nicht ordnungsgemäß umgemeldet gewesen. Eine ehemalige Nachbarin fand das Schreiben durch Zufall in ihrem Briefkasten und hat es mir nachgeschickt.
Ist die Verwarnung überhaupt rechtwirksam, wenn sie a) so spät abgeschickt wurde und b) auch noch an eine falsche Adresse?

Hallo durch den Umzug schon ,aber wenn zeugen da sind,dann können die es ja bestätigen,das die Verwarnung falsch ist und ich wü
rde dagegen angehen.Lg

Ja, die Verwarnung ist noch gültig. Da Ummeldedaten das Kraftfahrtbundesamt meisst spät erreichen, ist es normal, wenn sich so etwas ereignet. Die Verjährung der Owi ist gehemmt.
Zudem sieht die Rechtsprechung Sie in der Pflicht, falls Sie amtliche Schreiben erwarten müssen, für eine Nachsendung der Post sorgen zu müssen. Da Sie eine Mitteilung über die Einleitung der Owi am Auto hatten, häteen Sie also bei einem Umzug Vorsorge treffen müssen.

Was wahrscheinlich schon passiert ist, ist dass das Verwarnungsgeld sich in einen teureren Bussgeldbescheid umgewandelt hat. Dagegen könnten Sie mit Hinweis auf die falsche Adresse vorgehen. Das Verfahren würde dann zurückgesetzt.

Am besten rufen Sie die Behörde mal an.

Hallo ,
vielen Dank für die Antwort.

Also die Ummeldung erfolgte im August 2012. Ebenso wurde ein Nachsendeantrag für 6 Monate gestellt, welcher dann aber Ende Februar 2013 zuende war. Desweiteren klemmt die Stadt Velbert keine Mitteilungen mehr an die Autos ( ob dieses rechtens ist, weiß ich nicht) wodurch man natürlich nach 7…8 Wochen, wenn man Post vom Ordnungsamt bekommt, normalerweise nicht mehr weiß ob man wirklich irgendwo falsch geparkt hatte ( Taktik der Behörde?). Alles im allem habe ich meine Pflicht mit Ummeldungen etc. getan und warte jetzt einfach mal ab. Auch eine Stadt Velbert kann nicht machen was sie will…was sie leider ( nachweislich) öfters macht…indem man z.b eine Verwarnungsgeld nach 12 Wochen dem Fahrzeugführer mit neuem Datum und neuen Aktenzeichen nochmal schickt…natürlich laut Stadt Velbert nur ein Versehen…

Hallo,

also, Folgendes ist bei der Beantwortung Deiner Frage zu differenzieren:

  1. Eine Verwarnung hat nicht den Charakter der Rechtswirksamkeit, sondern ist quasi ein ‚Angebot‘, den Fall durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes als erldigt zu betrachten. Dann wäre die Verwarnung durch Zahlung wirksam geworden. Daher gibt es auch keine Rechtsmittel gegen die Verwarnung.

  2. Wird die Verwarbung nicht angenommen, wird i.d.R. ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Hiergegen kann der Betroffene Einspruch erheben.

  3. Zu Deiner zeitlichen Frage: Die sogenannte Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, also wurde hier rechtzeitig verwarnt; der Fall ist NICHT verjährt.

  4. Falsche Adresse ist blöd, aber die Verwarnung ist Dir ja zugegangen, also macht es hier keinen Sinn, gegen anzugehen. Es ist insofern wichtig für Dich, dass Du, falls Du dadurch Einspruchfristen o.ä. verpassen solltest nachweisen kannst, dass Dich keine Schuld trifft.

Was ist jetzt konkret zu tun?: Den Anhörungsbogen zurückschicken und schreiben, dass Du das nicht gewesen sein kannst und dafür Zeugen hast. Benenne gleich die Zeugen, das spart Zeit.

WICHTIG: Es kommt nicht nur darauf an, dass nicht nur DU nicht dort geparkt hast, sondern nachweislich Dein AUTO dort auch nicht gestanden haben konnte, denn als Halter bist Du immer auch für Parkverstöße verantwortlich zu machen, auch wenn Du gar nicht gefahren bist, sondern z.B. jemand anderes.

Außerdem teile denen auf dem Anhörungsbogen gleich Deine neue Adresse mit.

Viel Erfolg
nch

Hallo, eine nach Monaten zugeschickte Verwarnung habe ich auch schon mal bekommen. Auf dem Anschreiben ist doch auf der Rückseite eine Stellungnahme vorgesehen, die Fragen beantwortest Du und schreibst dazu, Du hast dort nicht geparkt und kannst dies durch Zeugen belegen. Dann abwarten und immer wieder Deinen Standpunkt wiederholen. In keinem Fall zahlen wenn Du es nicht warst.
Gruß Ingeborg

Hallo outlet1,

die Frist beträgt drei Monate. Sollte in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid kommen, tritt Verfolgungsverjährung ein. Somit würde ich sagen, Sie müssen zahlen. Leider…

wenn sie jetzt einfach nichts machen, könnten sie die verjährung nach drei monaten erreichen… ohne gewähr… offiziell haben sie das schreiben nicht zugestellt bekommen, wenn es nicht an ihre ladungsfähige adresse ging. abwarten könnte eine lösung sein.

Hallo,
die Verwarnung ist innerhalb der Verjährungsfrist versandt bzw. angeordnet worden. Somit ist das kein Problem - sie hat sogar die Verjährungsfrist unterbrochen, so dass die drei Monate wieder von neuem gestartet wurden.
Was da mit der Adresse falsch gelaufen ist, kann ich nicht sagen. Allerdings würde jede Adressermittlung der Behörde die Verjährung wieder unterbrechen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

ob die Verwarnung noch gilt, kann ich nicht sagen.
In jedem Fall würde ich Einspruch einlegen. Darin alles so schildern wie hier. Zeugen nennen, sagen, dass Du Dich umgemeldet hast und überhaupt erst alles so spät bekommen hast usw., Namen der nachbarin, die Dir das nachgeschickt hat.
Dass muss das alles doch aufgeklärt werden können.
Uli

Hallo,
die Verwarnung ist m.W. rechtswirksam.
Das Problem ist die Widerspruchsfrist.
Antrag auf Einsetzung in den vorigen Stand stellen und Widerspruch einlegen, kompletten Sachverhalt schildern und Zeugen benennen.

MfG
KKl

Ich habe heute durch Zufall eine Verwarnung über 15 Euro
bekommen, weil ich angeblich ( ich kann durch Zeugen belegen,
daß ich nicht auf dem Taxistand geparkt habe ) verbotswidrig
geparkt habe. Die Verwarnung ist vom 21.01.2013, abgeschickt
am 14.03.2013 ( also fast 7 Wochen später erst ) und dann an
meine alte Adresse…ca. 100 KM von meinem jetzigen Wohnort/
Tatort entfernt. Umgemeldet (sowohl ich als auch KFZ ) sind
wir August 2012. Also kann niemand behaupten ich wäre nicht
ordnungsgemäß umgemeldet gewesen. Eine ehemalige Nachbarin
fand das Schreiben durch Zufall in ihrem Briefkasten und hat
es mir nachgeschickt.
Ist die Verwarnung überhaupt rechtwirksam, wenn sie a) so spät
abgeschickt wurde und b) auch noch an eine falsche Adresse?

leg widerspruch ein,und wenn du ganz sicher bist geh zu einem Anwalt Verkehrsrecht

Da das Ding noch nicht verjährt ist, ist es auch gültig. Wenn Du Zeugen oder Beweise für Deine Unschuld hast kannst Du Einspruch einlegen; am Bescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung dran, die Dir sagt wie und wo.
Gruß
Hans

Keine ahnung.

tut mir Leid, ich war lang nicht online