Hallo zusammen,
ich habe im Grundbuch 2 Grundschuldeinträge. Bank A ist erstrangig mit 100.000 Euro, Bank B ist nachrangig mit 50.000 Euro.
Die Kredite laufen schon ein paar Jahre. Nun möchte ich bei Bank A weitere 50.000 Euro aufnehmen, da bereits 60.000 Euro zurückgezahlt sind (die bereits eingetragene Grundschuld ist entsprechend ausreichend, da 40.000 Restschuld + 50.000 neues Darlehen kleiner 100.000 Euro ist).
Bank A verlangt jedoch von mir, dass Bank B einer „Revalutierung“ zustimmt. Ist das tatsächlich notwendig?
Vielen Dank
Gruß, Christian