Zustimmung durch nachrangigen Grundschuldgläubiger

Hallo zusammen,

ich habe im Grundbuch 2 Grundschuldeinträge. Bank A ist erstrangig mit 100.000 Euro, Bank B ist nachrangig mit 50.000 Euro.

Die Kredite laufen schon ein paar Jahre. Nun möchte ich bei Bank A weitere 50.000 Euro aufnehmen, da bereits 60.000 Euro zurückgezahlt sind (die bereits eingetragene Grundschuld ist entsprechend ausreichend, da 40.000 Restschuld + 50.000 neues Darlehen kleiner 100.000 Euro ist).

Bank A verlangt jedoch von mir, dass Bank B einer „Revalutierung“ zustimmt. Ist das tatsächlich notwendig?

Vielen Dank

Gruß, Christian

Hallo,

bei der Revalutierung, auch Neuvalutierung bezeichnet, müssen tatsächlich die nachrangigen Gläubiger der Revalutierung zustimmen.

lG

Vielen Dank. Das hätte ich nicht erwartet. Ist dem auch so, wenn das nachrangige Darlehen bereits zurückgezahlt ist, aber die Grundschule nicht gelöscht ist oder Alternative B das nachrangig Darlehen durch die Neuvalutierung bezahlt werden soll?

Hallo,

die Zustimmung des nachrangigen Gläubigers ist bei der Revalutierung nur erforderlich, wenn das nachrangige Darlehen nicht geändert wird.

Auch für den Fall, dass das nachrangige Darlehen bereits zurückbezahlt wurde, muss die Bank dem zustimmen.
Wenn durch die Aufstockung von Darlehen A das nachrangige Darlehen B mit zurück bezahlt werden soll, ist die Zustimmung natürlich nicht erforderlich.

lG

Vielen Dank. Dann hoffe ich mal, dass Bank B zustimmt