Zustimmung eines Vermieters zur Person eines Untermieters erforderlich?

Einer meiner Freunde untervermietet ein Zimmer seiner Wohnung, was ihm laut Mietvertrag erlaubt ist. Er ist aber der Meinung, dass er bei einem Wechsel des Untermieters den „neuen“ dem Vermieter vorstellen muss und dieser ihn aus persönlichen Gründen ablehnen könnte.

Ich glaube das nicht. Wer hat Recht?

Das verrät das BGB, dort ist in §553 abs. 1 geregelt, dass der Vermieter ablehnen kann wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu muss der Vermieter aber erst mal Wissen was es für ein Untermieter ist.

Dort steht aber nicht, dass es einen Anspruch auf eine persönliche Vorstellung des neuen Untermieters gibt, falls die Frage so gemeint ist. Es reicht die Angabe der Person des Untermieters und einiger Daten. Dazu gehört laut

„Zu den personenbezogenen Daten gehören:
der Name des Untermieters
dessen Anschrift
das Geburtsdatum
der Beruf.
An vertragsbezogenen Daten muss mitgeteilt werden:
die vom Untermieter beabsichtigte Art der Nutzung der Räume
die Höhe der Untermiete
die Laufzeit des Untermietvertrags
etwaige Kündigungsmöglichkeiten
eventuell die Übernahme einer Betreiberpflicht, wenn dem Mieter eine solche Pflicht obliegt.“

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