Hallo,
Ich brauche dringend hilfe bei folgendem Problem:
Welche Auswirkung hat es, wenn Vertreter eines Landes im Bundesrat einem Gesetz zunächst zustimmen, dann aber nach der Verkündung des entsprechendes Gesetzes plötzlich an dessen Verfassunsgmäßigkeit zweifeln?
Ist das ein Problem? oder kann diese Landesregierung trotzdem einen Antrag auf anbstrakte Normenkontrolle stellen?
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Oder mir sagen könnte wo ich etwas dazu lesen kann…
lieben Dank