Hallo, Christian
Nach Maßgabe des Europäischen Gesetzes nach Artikel III-412
dürfen die nicht für Personalausgaben vorgesehenen Mittel, die
bis zum Ende der Durchführungszeit eines Haushaltsplans nicht
verbraucht worden sind, übertragen werden, jedoch lediglich
auf das nächste Haushaltsjahr.
Für mich hört sich das so an, als ob übrige Mittel auf
Teufel komm raus verbraucht werden sollen.wieso? Die Mittel dürfen doch aufs nächste Jahr übertragen
werden. Bei deutschen Haushalten wird Geld, das nicht
verbraucht wurde, im Folgejahr gar nicht mehr zugeteilt,
weswegen es definitiv verbraucht wird. Da ist Europa
Deutschland einen Schritt voraus.
lediglich ein Haushaltsjahr.
Was sich im Endeffekt wohl nicht viel anders auswirken wird.
Gruß
karin