Finanzhaushalt der EU
Hallo, Pendragon
„Das Volk“ hätte ausreichend Möglichkeiten, sich aufzuklären.
Schließlich schafft es ja auch, den jeweils aktuellen Stand
zur Bundesliga zu erfahren.
stimmt, ich kann schliesslich auch die Bedienungsanleitung meiner Waschmaschine lesen und verstehen.
Ich verstehe aber z.B. Dieses nicht:
http://europa.eu.int/constitution/de/part89_de.htm#a516
"Artikel III-406
Nach Maßgabe des Europäischen Gesetzes nach Artikel III-412 dürfen die nicht für Personalausgaben vorgesehenen Mittel, die bis zum Ende der Durchführungszeit eines Haushaltsplans nicht verbraucht worden sind, übertragen werden, jedoch lediglich auf das nächste Haushaltsjahr.
Die vorgesehenen Mittel werden nach Kapiteln gegliedert, in denen die Ausgaben nach Art oder Bestimmung zusammengefasst sind; die Kapitel werden entsprechend dem Europäischen Gesetz nach Artikel III-412 unterteilt.
Die Ausgaben
— des Europäischen Parlaments,
— des Europäischen Rates und des Rates,
— der Kommission und
— des Gerichtshofs der Europäischen Union
werden unbeschadet einer besonderen Regelung für bestimmte gemeinsame Ausgaben in gesonderten Einzelplänen aufgeführt."
Für mich hört sich das so an, als ob übrige Mittel auf Teufel komm raus verbraucht werden sollen.
Ich springe zu Artikel III-412:
http://europa.eu.int/constitution/de/part91_de.htm#a524
"(1) Durch Europäisches Gesetz
a) wird die Haushaltsordnung aufgestellt, in der insbesondere die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung im Einzelnen geregelt werden;
b) werden die Vorschriften, die die Kontrolle der Verantwortung der Finanzakteure, und insbesondere der anweisungsbefugten Personen und der Rechnungsführer regeln, festgelegt.
Das Europäische Gesetz wird nach Anhörung des Rechnungshofs erlassen.
(2) Der Rat erlässt auf Vorschlag der Kommission eine Europäische Verordnung zur Festlegung der Einzelheiten und des Verfahrens, nach denen die in der Regelung über die Eigenmittel der Union vorgesehenen Haushaltseinnahmen der Kommission zur Verfügung gestellt werden, sowie die Maßnahmen, die zu treffen sind, um gegebenenfalls die erforderlichen Kassenmittel bereitzustellen. Der Rat beschließt nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rechnungshofs.
(3) Bis zum 31. Dezember 2006 beschließt der Rat in allen in diesem Artikel genannten Fällen einstimmig."
Wo finde ich jetzt die Antwort auf meine Fragen?
Vielleicht kannst du meine Vorbehalte ausräumen.
Gruß
karin