Hallo,
angenommen ein Mieter erhält ein Mieterhöhungsschreiben. Die Miete soll um 15% erhöht werden (wurde davor 4 Jahre nicht erhöht), der erhöhte Betrag liegt im Rahmen des Mietspiegels. Rechtlich besteht also kaum eine Chance, die Mieterhöhung ab zu wenden, aber man muss halt zustimmen.
Frage: der Mieter stimmt der Erhöhung nicht zu und löst schlicht durch „Nichts tun“ eine Klage aus, zahlt dann die Rechtsschutzversicherung des Mieters die entstehenden Kosten oder müsste die Versicherung vorher informiert werden, dass der Mieter die Zustimmung nicht leistet?
Gruß,
Paran