Grüß Gott zusammen,
bitte um Hilfe zur Klärung folgender Konstellation
Ein Doppelhaus wird verkauft
zwei Grundstpcke Zwei Eigentümer ein Doppelhaus also je zur Hälfte
in Hälfte A wohnt eine Tocher der i in B wohnenden Eltern diese Hlfte hat sie schon vor Jahren
mehr als 10 von den Eltern überschrieben bekommen. Sie steht als alleinige Eigen-
tümerin im Grundbuch
in Hälfte B) Hier wohnen die Eltern - die zwischenzeitlich verstorben sind.
verkauft wird das gesamte Objekt an einen Käufer.
Meine Frage : Die Erben müssen beim Notar eine Zustimmungserklärung abgeben für den
Verkauf der Hälfte B .
Müssen die Erben von B auch eine Zustimmungserklärung abgeben für den
Verkauf der Hälfte A.
Meine Frage: Ist die Tochter die ihr Erbteil schon vor 10 Jahren bekommen hat auch erbbe-
rechtigt ??
Danke für Ihre Hilfe.
Es grüßt Roland