Sind schon ein paar gute Antworten gekommen. Als Betriebsratsvorsitzender, der auch schon Einstellungen abgelehnt hat, vielleicht noch ein Wort…
Der Betriebsrat könnte zum Beispiel die Politik vertreten, daß prinzipiell Mitarbeiter aus dem eigenen Haus zu bevorzugen sind, auch wenn sie vielleicht erst nachqualifiziert werden müssen. Das ist zwar kein Grund, den man im Gesetz findet, aber wenn ich das will, werde ich da natürlich eine Begründung finden. Ist sie zu durchsichtig, wird sie der Richter im Zustimmungs-Ersetzungsverfahren kassieren. Aber es ist Zeit gewonnen, denn es können durchaus vier bis sechs Wochen vergehen, bis überhaupt etwas „offizielles“ entschieden wird.
Es könnte auch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geben, in der Einstellungsrichtlinien genau das vorgeben. Dann schaut der Arbeitgeber - und der Bewerber - in die Röhre.
Theoretisch könnte der Arbeitgeber auch noch eine Beschäftigung als so dringend ansehen, daß er den Betriebsrat übergeht. Dann bewegen wir uns im § 100 BetrVG. Auch hier kann es zu einem Verfahren kommen, das zeitlich aber bei Gericht dringender angesetzt wird.
Die Frage ist sicher, ob man in einem Betrieb arbeiten möchte, wenn der Betriebsrat schon derart Front gemacht hat. Das könnte ein recht anstrengender Arbeitsplatz werden.
Spassig sind auch Konstellationen, in denen schon ein Arbeitsverhältnis begründet wurde, aber die Zustimmung des Betriebsrates verweigert wurde. Gehalt muß dann nämlich trotzdem bezahlt werden, wenngleich der Arbeitgeber den Kandidaten nicht beschäftigen darf.
Der Öffentliche Dienst hat mit seinen Personalräten nicht exakt die gleichen Regelungen wie die klassischen Betriebsräte (jedenfalls soweit ich weiß); erfahrungsgemäß gibt es dort aber oft festgeschriebene Auswahlregeln für Einstellungen. Die kennt der Personalrat logischerweise. Wenn ich also Deine Chancen beurteilen müßte, würde ich sagen, es sieht schlecht aus.
Überall ist eine Beteiligung des Betroffenen nicht vorgesehen. Der muß sich an den (potentiellen) Arbeitgeber halten.
Grüße,
Daniel