Zustimmungsersetzungsverfahren Einstellung. Meine Chancen?!

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Der Betriebsrat verweigert meine Einstellung.

Die Geschäftsführung, die Bereichsleitung und auch der Personalchef sind für mich und wollen mich unbedingt einstellen. Es gab einen internen Bewerber, der nicht meine Qualifikation hat und aus einem ganz anderen Bereich kommt.

Die Verantwortlichen sehen Machtspiele als Grund für die Ablehnung und haben nun den Fall der Rechtsabteilung übergeben. Eine Klage beim Arbeitsgericht wird vorbereitet und zeitnah - wenn nicht schon geschehen - eingereicht. Es soll so eine Zustimmung des Betriebsrates ersetzt werden und zu einer erzielten Einstellung kommen.

Meine Fragen nun:

  1. Wie stehen generell meine Chancen?

  2. Wir der Betriebsrat nachgeben?
        Schließlich wollen die Leute dort auch noch weiterhin arbeiten…

  3. Wie lange dauert so ein Verfahren erfahrungsgemäß?
        Einstellung wäre der 1.4. gewesen…

  4. Werde ich auch noch angehört?

Falls es etwas zur Sache tut: der Job ist im öffentlichen Dienst im Land Bayern.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

wie deine Chancen stehen, kann ich nicht beurteilen. Dafür müsste ich den Betrieb, den Widerspruch des Betriebsrates im Wortlaut, den internen Bewerber usw. kennen. Ebenso wenig kann ich einschätzen, ob der Betriebsrat „nachgeben“ wird. Ein guter Betriebsrat muss auf seine Rechte zum Wohle des Mitarbeiters bestehen, aber auch das Wohl des Betriebes im Auge haben und ob das Wohl des Betriebes durch Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates gefährdet ist, halte ich für fraglich. 

Wie lange so ein Verfahren dauert, ist nicht einzuschätzen. Das hängt u.a. davon ab, welcher Klageweg gegangen wird.

Eine Anhörung Deiner Person wird es nicht geben. Der mögliche Rechtsstreit  hat mit Deiner Person ja nichts zu tun.

Gruß Werner F.

Hallo, als Betriebsrat kann man die Einstellung nur unter Verwendung der in §99 BetrVG dargelegten Gründe verweigern. Eine pauschale Aussage, wie Deine Chancen sind, ist somit nicht möglich. Entscheidend ist hierfür der GRUND, weswegen der Betriebsrat Deiner Einstellung widersprochen hat.

    • siehe oben
    • kommt drauf an, wenn der Betriebsrat einen nachvollziehbaren (rechtssicheren) und zwingenden Grund hat, eher nein
  1. es kommt darauf an ob der AG dieses Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren schnell durchziehen kann und will - es gibt auch Eilanträge, aber es wird auf jeden Fall Wochen dauern. Je nach Arbeitsgericht.
  2. Wozu? Das ist eine Ausseinandersetzung zwischen BR und AG.

Viele Grüße Holger

Sind schon ein paar gute Antworten gekommen. Als Betriebsratsvorsitzender, der auch schon Einstellungen abgelehnt hat, vielleicht noch ein Wort…

Der Betriebsrat könnte zum Beispiel die Politik vertreten, daß prinzipiell Mitarbeiter aus dem eigenen Haus zu bevorzugen sind, auch wenn sie vielleicht erst nachqualifiziert werden müssen. Das ist zwar kein Grund, den man im Gesetz findet, aber wenn ich das will, werde ich da natürlich eine Begründung finden. Ist sie zu durchsichtig, wird sie der Richter im Zustimmungs-Ersetzungsverfahren kassieren. Aber es ist Zeit gewonnen, denn es können durchaus vier bis sechs Wochen vergehen, bis überhaupt etwas „offizielles“ entschieden wird.

Es könnte auch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geben, in der Einstellungsrichtlinien genau das vorgeben. Dann schaut der Arbeitgeber - und der Bewerber - in die Röhre.

Theoretisch könnte der Arbeitgeber auch noch eine Beschäftigung als so dringend ansehen, daß er den Betriebsrat übergeht. Dann bewegen wir uns im § 100 BetrVG. Auch hier kann es zu einem Verfahren kommen, das zeitlich aber bei Gericht dringender angesetzt wird.

Die Frage ist sicher, ob man in einem Betrieb arbeiten möchte, wenn der Betriebsrat schon derart Front gemacht hat. Das könnte ein recht anstrengender Arbeitsplatz werden.

Spassig sind auch Konstellationen, in denen schon ein Arbeitsverhältnis begründet wurde, aber die Zustimmung des Betriebsrates verweigert wurde. Gehalt muß dann nämlich trotzdem bezahlt werden, wenngleich der Arbeitgeber den Kandidaten nicht beschäftigen darf.

Der Öffentliche Dienst hat mit seinen Personalräten nicht exakt die gleichen Regelungen wie die klassischen Betriebsräte (jedenfalls soweit ich weiß); erfahrungsgemäß gibt es dort aber oft festgeschriebene Auswahlregeln für Einstellungen. Die kennt der Personalrat logischerweise. Wenn ich also Deine Chancen beurteilen müßte, würde ich sagen, es sieht schlecht aus.

Überall ist eine Beteiligung des Betroffenen nicht vorgesehen. Der muß sich an den (potentiellen) Arbeitgeber halten.

Grüße,

Daniel

noch ergänzend zu den bisherigen Antworten:
Deine Person kann gehört werden, wenn der Arbeitgeber es für die Beeinflussung des Verfahrens als sinnvoll erachtet.

Hallo,
im Prinzip ist dazu schon alles gesagt. Im Öffentlichen Dienst gibt es keine Betriebsräte, sondern Personalräte, deren Rechte sehr unterschiedlich geregelt sind. 

Es es handelt sich hier um einen Streit zwischen Personalra und Arbeitgeber, in dem Du in der Regel nicht beteiligt wirst. Selbstverständlich ist es erste Aufgabe des Personalrats die Interessen seiner Wähler, also der bereits Beschäftigen zu vertreten, wofür man auch Verständnis haben kann, selbst wenn es für Dich natürlich nicht schön ist. 

VG, Peter

Ich bedanke mich bei allen Experten recht herzlich für die Statements und Hinweise.

Vielen Dank für Ihre mir entgegengebrachte Zeit.

Ich freue mich über Ihre Hilfsbereitschaft sehr!

Viele Grüße

Marc