Angenommen im Mietvertrag steht das der Vermieter einen Schuppen auf dem Grundstück weiterhin nutzt und ihm daher jederzeit Zutritt zu gewähren ist. Würde dies bedeuten das er das Grundstück ohne Absprache jederzeit betreten darf oder müsste er vorher trotzdem Bescheid geben?
Wenn die Absprache kein Bescheidgeben umfasst, ist es auch nicht erforderlich.
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