Folgender Fall:
Gesamter Jahresurlaub wurde im Januar beantragt und genehmigt (und gebucht). Die Hälfte davon wurde auch bereits angetreten.
Arbeitnehmer hat nun auf Ende Juni (unter Berücksichtigung von 3 Monaten Kündigungsfrist) gekündigt (nach 15 Monaten im Betrieb).
Daraufhin hat Arbeitgeber angekündigt den verbleibenden Urlaub im Mai/Juni zu streichen.
Muss Arbeitnehmer das so hinnehmen, besteht Anspruch auf Kostenerstattung?
Zur Info:
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle, die im Stundenlohn bezahlt wird. Im Stundenlohn enthalten ist eine Urlaubspauschale - während des Urlaubs wird dafür kein Geld bezahlt.
Danke für die Hilfe