Zuviel genehmigten Urlaub nach Kündigung streichen

Folgender Fall:

Gesamter Jahresurlaub wurde im Januar beantragt und genehmigt (und gebucht). Die Hälfte davon wurde auch bereits angetreten.

Arbeitnehmer hat nun auf Ende Juni (unter Berücksichtigung von 3 Monaten Kündigungsfrist) gekündigt (nach 15 Monaten im Betrieb).
Daraufhin hat Arbeitgeber angekündigt den verbleibenden Urlaub im Mai/Juni zu streichen.

Muss Arbeitnehmer das so hinnehmen, besteht Anspruch auf Kostenerstattung?

Zur Info:
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle, die im Stundenlohn bezahlt wird. Im Stundenlohn enthalten ist eine Urlaubspauschale - während des Urlaubs wird dafür kein Geld bezahlt.

Danke für die Hilfe

Also bevor jetzt verdächtigt wird, dass absichtlich der ganze Jahresurlaub beantragt wurde. Nein, die Kündigung war nicht vorhersehbar!

Die Kündigungsfrist vom Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen , nur als Info.
Egal wie lange man im Betrieb ist.

Auch wenn im Vertrag was anderes steht? Im Vertrag standen 3 Monate deshalb habe ich auf Ende Juni gekündigt. Und kannst du mir sonst weiterhelfen?

Wenn man so gar keine Ahnung hat, wieso antwortet man dann?

Daraufhin hat Arbeitgeber angekündigt den verbleibenden Urlaub
im Mai/Juni zu streichen.

Ich fürchte so ganz unrecht hat er nicht. Der AN scheidet in der ersten Hälfte des Jahres aus womit ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub gar nicht gegeben ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Im Stundenlohn enthalten ist eine
Urlaubspauschale - während des Urlaubs wird dafür kein Geld
bezahlt.

Das ist soweit ich weiß nicht zulässig.
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/das-url…

Nimm die paar Euro und geh zu einem Anwalt.

Der Plem

Die Kündigungsfrist vom Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen , nur
als Info.
Egal wie lange man im Betrieb ist.

Und Ausnahmen bestätigen die Regel:

z.B. hier nachzulesen: http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/inf…

Okay, aber was nun?
Heisst kein Urlaubsanspruch nun wirklich, dass der Urlaub einfach gestrichen werden kann und ich auf den ganzen Kosten sitzen bleibe? Der Urlaub wurde ja vor der Kündigung gebucht (war ja keine last-Minute-Aktion um den Jahresurlaub ja noch unrechtmässig aufzubrauchen).

Bei einem Monatslohn wäre es für mich okay, auf ein halbes Gehalt zu verzichten (was ja bei unbezahlten Urlaub im Stundenlohn nicht geht). Auch (als Kompromiss okay wäre) die Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten (was im Schichtdienst nur bedingt möglich ist).

Weiss jemand wie es mit Rechten und Pflichten nun ganz konkret aussieht, selbst wenn der Urlaubsanspruch nicht besteht?

Okay, aber was nun?

Hallo,

Heisst kein Urlaubsanspruch nun wirklich, dass der Urlaub
einfach gestrichen werden kann und ich auf den ganzen Kosten
sitzen bleibe?

Ja

Der Urlaub wurde ja vor der Kündigung gebucht

Spielt keine Rolle. Man hätte halt die Folgen der Eigenkündigung genauer bedenken müssen.

(war ja keine last-Minute-Aktion um den Jahresurlaub ja noch
unrechtmässig aufzubrauchen).

Bei einem Monatslohn wäre es für mich okay, auf ein halbes
Gehalt zu verzichten (was ja bei unbezahlten Urlaub im
Stundenlohn nicht geht). Auch (als Kompromiss okay wäre) die
Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten (was im Schichtdienst nur
bedingt möglich ist).

Weiss jemand wie es mit Rechten und Pflichten nun ganz konkret
aussieht, selbst wenn der Urlaubsanspruch nicht besteht?

Wenn kein Urlaubsanspruch besteht, hat sich der AN logischerweise zur Arbeit einzufinden.
Da die Form der Vergütung so wie geschildert höchstwahrscheinlich rechtswidrig ist, sind die konkreten Auswirkungen in einem I-net-Forum kaum seriös bewertbar.
Hier ist dann wohl der Gang zum Fachanwalt unumgänglich.

Und Ausnahmen bestätigen die Regel:

z.B. hier nachzulesen: http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/inf

Diese ausnahmen sind nur für den Arbeitgeber.
Für den Arbeitnehmer gibt es andre fristen , unter BGB § 622 nachzulesen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Wer noch nicht mal des Lesens mächtig ist,
sollte sinnvoller weise überhaupt nicht antworten.

Oder evt. im Plauderbrett sein Glück versuchen.

Wer keine Ahnung hat von den Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gesetze Sol sich raushalten.

Hallo Herbert,

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Den hier von dir zitierten Link hast du anscheinend nicht gelesen.
Zitat:
„(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.“

Grüßle,
Tinchen

Dann fang mal an das ist a schon peinlich.

Dass dein Deutsch besser ist als deine Rechtskenntnisse, sollte dich bei dessen Mangelhaftigkeit davon abhalten, dich mit weiteren Postings zu blamieren.