Guten Tag zusammen,
folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer während der Probezeit fristgerecht mit einer Frist von 2 Wochen. Arbeitnehmer war während Kündigungseingang im Urlaub. Hier gibt es auch keine Probleme, die Kündigung wurde akzeptiert.
Eintritt des Arbeitnehmers war zum 01. Mai 2016, gekündigt wurde zum 24.08.2016.
Der Arbeitnehmer einen Jahresurlaubsanspruch von 27 Tagen, war 4 Monate beschäftigt, hat somit einen Anspruch von 9 Tagen. Genommen wurden jedoch, nachweislich, 16,5 Tage.
Muss der Arbeitgeber die Zuviel genommenen Urlaubstage vergüten oder laufen diese als unbezahlter Urlaub?!
Freue mich auf zahlreiches Feedback.
Vielen Dank vorab