Zuviel gezahlte Miete zurückfordern?

Hallo,

angenommen, ein Mieter zahlt seine Miete per Dauerauftrag. Er kündigt die Wohnung, Übergabe etc. verläuft problemlos. Er vergisst jedoch, seinen Dauerauftrag rechtzeitig zu löschen, so dass dieser noch einmal „zuviel“ ausgeführt wird und eine unberechtigte Miete überwiesen wird.

Ist der (Ex-)Mieter auf die Kulanz des (Ex-)VMs angewiesen, den betrag zurückzuzahlen? Oder lässt sich die Rückzahlung rechtlich durchsetzen?

Anmerkung: Aus dem Betreff der Überweisung geht hervor, dass es sich um eine Mietzahlung handelt.

danke!
Felix

Huhu!

Ist der (Ex-)Mieter auf die Kulanz des (Ex-)VMs angewiesen,
den betrag zurückzuzahlen? Oder lässt sich die Rückzahlung
rechtlich durchsetzen?

In zivilisierter Umgebung: Weder noch. Wenn der Vermieter keine Ansprüche mehr hatte und auch kein Anlass bestand, eine Schenkung anzunehmen, ist er selbstverständlich verpflichtet, das Geld zurückzugeben, § 812 Abs. 1 Var. 1 BGB. Das hat also nichts mit Kulanz zu tun. Andererseits muss man natürlich nicht gleich klagen, wenn man aufgrund eigener Dummheit weniger Geld auf dem Konto hat. Also wartet man ein paar Tage, und wenn der Vermieter nicht grottendämlich ist, wird er das Geld von selbst überweisen.

Hallo

da kann ich mich nur anschließen.
Gibt natürlich auch die Möglichkeit den VM anzurufen und ihm vom „Missgeschick“ zu berichten, falls er es noch nicht gemerkt haben sollte.

Zurückzahlen muss er auf jeden Fall, ggf. mal bei der Bank nachfragen ob die Überweisung rückgängig gemacht werden kann.

Mahlzeit.

Sobald eine Überweisung den Wirkungsbereich der eigenen Bank verlassen hat (und das geht schnell), kann die Überweisung nicht mehr gestoppt, storniert oder zurückgebucht werden.

(Du meintest vermutlich Lastschriften - diese können „zurückgeholt“ werden.)

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Also wartet man ein paar Tage,
und wenn der Vermieter nicht grottendämlich ist, wird er das
Geld von selbst überweisen.

weiß ein Vermieter automatisch, auf welches Konto er das Geld überweisen muss? Auf meinen Auszügen steht nämlich schon seit einiger Zeit bei eingehenden Zahlungen keine Bankverbindung dabei.

Gruß, Karin

Also wartet man ein paar Tage,
und wenn der Vermieter nicht grottendämlich ist, wird er das
Geld von selbst überweisen.

weiß ein Vermieter automatisch, auf welches Konto er das Geld
überweisen muss? Auf meinen Auszügen steht nämlich schon seit
einiger Zeit bei eingehenden Zahlungen keine Bankverbindung
dabei.

Im Zweifelsfall wird er wohl das Konto nehmen, auf das er bereits die Kaution zurückgezahlt hat :wink:

Deswegen sollte man den VM auf die zuviel gezahlte Miete aufmerksam machen, telefonisch oder schriftlich und gleich die Bankverbindung für die Rückzahlung nennen, falls man der Meinung ist, der VM kennt das Konto nicht.