Hallo,
angenommen, ein Mieter zahlt seine Miete per Dauerauftrag. Er kündigt die Wohnung, Übergabe etc. verläuft problemlos. Er vergisst jedoch, seinen Dauerauftrag rechtzeitig zu löschen, so dass dieser noch einmal „zuviel“ ausgeführt wird und eine unberechtigte Miete überwiesen wird.
Ist der (Ex-)Mieter auf die Kulanz des (Ex-)VMs angewiesen, den betrag zurückzuzahlen? Oder lässt sich die Rückzahlung rechtlich durchsetzen?
Anmerkung: Aus dem Betreff der Überweisung geht hervor, dass es sich um eine Mietzahlung handelt.
danke!
Felix