Servus,
die Frage ist falsch gestellt.
Kein Händler kann es sich leisten, seine Kunden derartig zu prellen - wenn Du die Energie, die Du zur Klärung des „Rechtsanspruchs“ verwendet hast, dafür verwendet hättest, dem Händler den Vorgang mitzuteilen und in geeigneter Weise zu belegen, ginge die Überweisung des überzahlten Betrages wahrscheinlich schon heute an Dich raus.
Auf diese Weise musst Du jetzt halt warten, bis Du selber auf die Idee gekommen bist, dem Händler mundgerecht zu servieren, was da gelaufen ist (die Gutschrift des Betrags poppt zwei Tage nach Deinem verkehrten Überweisungsauftrag in der Buchhaltung dort als klärungsbedürftiger Vorgang auf, aber die Leute werden nicht unbedingt als allererstes von sich aus Deinen Heldentaten nachrennen, so dass es entscheidend wichtig ist, dass sie die richtigen Informationen knapp und prägnant von Dir bekommen).
Schöne Grüße
MM