Nehmen wir mal an eine Frau würde eine Kündigung bei ihrem Arbeitgeber vorlegen und hätte 13 Tage über ihren Jahresurlaub verplant und auch genommen. Davon sind 6,5 Tage aus dem Jahr 2016 und der Rest aus 2017. Ist sie nun verpflichtet diese zu viel genommenen Tage zurück zu bezahlen??? Auch für 2016???
Ich recycle mal ein paar Deiner Fragezeichen:
- zu wann kündigt die Dame?
- wieviel Urlaubsanspruch hat sie’s für’s Jahr?
- wieviel Urlaubstage hat sie im laufenden Jahr genommen?
- gibt es ggf. Resturlaub vom Vorjahr?
Zusatzfrage:
Gibt es eine Verjährungsfrist im Arbeitsvertrag bzw. gilt eine tarifliche Verjährungsfrist ?
&Tschüß
Wolfgang