Hi,
im Grunde liegt es mir fern, das leidige Thema der Zuwandererkriminalität nochmals aufzukochen, aber heute bin ich in der FaZ-online über eine seltsame Textstelle gestolpert:
„Der Statistik des Bundeskriminalamtes zufolge waren knapp 15 Prozent der Tatverdächtigen, die im vergangenen Jahr wegen Vergewaltigung und schwerer sexueller Nötigung angezeigt wurden, Zuwanderer, ein überproportionaler Anteil. Als solche werden Asylbewerber im laufenden Verfahren gezählt, Bürgerkriegs- und Kontingentflüchtlinge sowie Geduldete und solche, die illegal hier leben. Diese Zahl ist mit Vorsicht zu betrachten. Die Flüchtlinge, die schon anerkannt wurden, fehlen . Außerdem hängt die Anzeigebereitschaft der Frauen stark davon ab, wie fremd der Täter ist. Der unbekannte Mann im Park wird häufiger angezeigt als der Arbeitskollege, der nach der Betriebsfeier übergriffig geworden ist.“
(Hervorhebung von mir)
Das BKA meint hierzu in einer Vorbemerkung zu seinen „Kernaussagen Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“:
Zuwanderer im Sinne dieser Kernaussagen sind Personen mit Aufenthaltsstatus „Asylberechtigter/Schutzberechtigter“, „Asylbewerber“, „Duldung“, „Kontingent/Bürgerkriegsflüchtling“ und „unerlaubt“
Nach meinem Textverständnis hätte sich die FaZ-Autorin, Lydia Rosenfelder, also geirrt. Oder ist mir ein Detail entgangen?
Gruß, C.