Eine Verwandte aus Italien (20 Jahre alt geb. in Indien ) möchte hier nach Deuschland kommen um hier ein Deutschkurs zu machen und dann eine Ausbildung oder Job machen.
Was für Unterlagen muss sie mitbringen?
Wo muss sie sich anmelden?
Das lässt sich nicht in einem Satz zusammenfassen. Dast ist ein sehr langwieriger Prozess!
Erster Schritt wäre auf die Seite des Auslandsamts/ Auswärtiges Amt zu gehen (am besten dort wo sie dann auch hinziehen möchte). Dort gibt es alle Informationen und auch Kontaktpersonen, die gerne helfen.
Sie braucht auf jeden Fall eine Bestätigung des Deutschkurses (der muss jeden Tag sein für mindestens 4 Stunden - also ein Intensivkurs; ein paar Stunden pro Woche reichen nicht), sie braucht auch einen Nachweis, dass sie die finanziellen Mittel hat (z.B. durch ein geblocktes Konto bei der Deutschen Bank! Sehr nervig!) und eben das Anmeldeformular. Außerdem muss man sich für die Aufenthaltsgenehmig rechtzeitig einen Termin machen bevor das Touristenvisum ausläuft. Liegt der Termin dann nach dem Ablauf des Touristenvisums, darf sie so lange noch dort bleiben.
Sie darf allerdings mit einem solchen Visum nicht arbeiten. Evtl. wäre ein Job z.B. ein Praktikum sinnvoller.
Infos gibts wie gesagt hier http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenth…nd auf deinem örtlichen Auslandsamt.
Ach und sie braucht eine Krankenversicherung, die ihren Aufenthalt in Deutschland deckt. Wenn das ihre Versicherung aus Indien macht, dann dafür eine Bestätigung. Oder eben eine neue abschließen in Deutschland.
Was Milkyway da schreibt,verstehe ich nicht. Dass die in Indien geboren ist,schließt doch nicht aus,dass die mit 20 Jahren längst die italienische Staatsbürgerschaft hat.Die will doch keine deutsche Residentin werden und hat als Mitglied eines Schengenstaates die freie Wahl des Arbeitsplatzes in Europa.
Wenn sie eine Wohnung findet,hier nicht schwarz arbeitet und eine Sprachenschule besucht,wird es von ihren Deutschkenntnisssen und ihrem erlernten Beruf abhängig sein,ob sie eine Anstellung findet.Die dann in Deutschland zu zahlenden Steuern und Sozailabgaben,würden doch bei einem regulären Arbeitverhältnis sowieso von ihrem Arbeitgeber einbehalten.Wenn es soweit ist und sie die Identnummer benötigt,wird es doch erst offiziell.Das ist doch keine Asylbewerberin.
Anders läge der Fall,wenn die Inderin wäre-dann wüsste ich nicht,warum du Italien erwähnst-.DAS geht aus deiner Anfrage nicht hervor.
Das solltest du dann noch einmal präzisieren.In dem Fall,hätte Milkyway recht.Das würde komplizierter.
Ist sie EU-Bürgerin, oder hat sie wenigstens Doppelstaatsbürgerschaft? Dann ist doch alles kein Problem.
welche Staatsangehörigkeit?
und dann FAQ 1129 lesen
Sie ging 4 Jahre in Italien zur Schule und Ihr Aufenthalt ist unbefristet.
Spricht italienisch aus dem FF. Sie findet in Italien weder Ausbildungsplatz noch Arbeit und möchte hier nach Dt. kommen.