Zuweisung von Arzt Orthopäden kriegen

Hallo,
meine Mutter hatte schmerzen im Knie und wollte zum Orthopäden gehen.
Da sie mit ihrem „normalen“ Orthopäden unzufrieden war dachte sie, man könne sich vielleicht auch in der Schön Klinik (München Harlaching) untersuchen lassen bzw dort zur Sprechstunde gehen.
Dort also angerufen, die Dame am Telefon meinte, dass das kein Problem wäre sie müsse sich danach halt dann noch eine Überweisung zum Orthopäden holen vom Hausarzt.
Nachdem meine Mutter dort gewesen ist und nun heute zum Hausarzt gegangen ist meinte der zu ihr, es gibt für die Schön Klinik keine Überweisung sonder dafür bräuchte man eine Zuweisung (fürs Krankenhaus) welche sie aber nicht ausstellen kann.
Das Problem ist jetzt natürlich, dass sie jetzt im Krankenhaus untersucht wurde aber keine Zuweisung hat.

Meine Mutter meinte jetzt, dass sie jetzt mit der Krankenkasse reden möchte um zu sehen was das für die Kosten bedeutet. Ich allerdings bin ein wenig skeptisch ob man nicht versuchen sollte lieber noch irgdenwie diese Zuweisung zu bekommen damit die Krankenkasse am Ende nicht einfach sagt die Kosten zahlen wir nicht.

Habt ihr irgendwelche Tipps für mich bzw. meine Mutter?
Es handelt sich um eine gesetzliche Krankenkasse.

LG
busta

Irgendwie geht das sprachlich etwas durcheinander.

Was genau braucht die Klinik? Ich würde da noch einmal nachfragen! Brauchen sie eine ÜBERweisung? (So klingt es) Und reicht es, wenn diese ÜBERweisung vom Hausarzt ausgestellt ist - oder muss sie vom Facharzt ausgestellt sein?

Wenn eine Klinik eine Ambulanz hat, dann reicht in aller Regel die ÜBERweisung.

Manche Kliniken haben aber gar keine Ambulanz für das Fachgebiet und bieten Sprechstunden nur als vorstationäres Angebot vor einem evt. stationären Aufenthalt an. Die brauchen dann eine EINweisung.

Erster Ansprechpartner also die Ambulanz der Klinik.

Hab jetzt nochmal bei meiner Mutter nachgehakt die mir das einfach falsch gesagt hat das word ZUweisung kommt überhaupt niergens vor.
Entschuldigung für den Fehler.

Was die wollen ist eine
„Verordnung zur Krankenhausbehandlung (rotes Formular)“
ein „Überweisungsschein (gelb)“ reicht nicht.

Das Problem bei der Sache ist einfach dass die Dame an der Rezeption meiner Mutter „angeblich“ (ich kanns leider nicht bezeugen da ich nicht dabei war und muss meiner Mutter glauben was ihr gesagt wurde) gesagt hat eine normale Überweisung die sie beim Hausarzt kriegt würde reichen.

„Verordnung zur Krankenhausbehandlung (rotes Formular)“ ist das was Janina mit Einweisung meinte.

Das mit der Überweisung könnte auch sein -dann allerdings kenne ich es so, dass diese vom Facharzt sein muss (in dem Fall Orthopäde)

Dann wird es wohl die Einweisung sein in Richtung prä-stationäre Sprechstunde, wobei dem prä- nicht zwangsläufig ein stationär folgen muss. Ob das Krankenhaus eine solche Einweisung vom Orthopäden braucht oder der Hausarzt reicht, das weiß das Krankenhaus. Denn die sind diejenigen, die ggf. Probleme kriegen, wenn es nicht reicht. Insofern bleibt es dabei: Im KH nachfragen, was die genau haben wollen.

Bist du ganz sicher, dass es " zum Orthopäden" hieß und nicht " vom Orthopäden"?
Es ist leider sehr häufig so, dass die Überweisungen nur von Fachärzten annehmen dürfen (offiziell, um nicht mit Fachärzten zu konkurrieren). Früher hatte fast jeder Chefarzt, der das woltle, von der Kassenärztlichen Vereinigung die Ermächtigung bekommen, Patienten auf Überweisung vom Hausarzt zumindest zu beraten, diese Genehmigungen wurden schon vor 5 - 10 Jahren wieder überwiegend entzogen. Jetzt sollen sie es nur noch, wenn der Facharzt nicht mehr weiter weiß.
Ich hab mal im KH gejobbt, dem Chefarzt in der Chirurgie erging es genauso. Dabei hat der lange gekämpft, weil viele Patienten direkt mit ihm abklären wollten, ob und wie sie operiert werden. Half nix.

Aber frag nochmal im KH nach, ob es dort wirklich so ist. Und selbst wenn: Wenn keine größeren technischen Untersuchungen gemacht wurden, dürfte es notfalls auch nicht die Welt kosten.