Hallo, möchte meine abgeschriebene, vermietete Wohnung per Zuwendungsnießbrauch als Unterstützung / Teil der Finanzierung des Studiums meines Kindes verwenden und den Steuervorteil nutzen. Weiß jemand, ob man den Nießbrauch auch wieder rechtzeitig zurücknehmen kann, sofern wider Erwarten größere Investitionen für die schon etwas ältere Wohnung anstehen?
Besten Dank für Eure Hilfe.
Gruß
H.