Zuwendungsnießbrauch zurücknehmen

Hallo, möchte meine abgeschriebene, vermietete Wohnung per Zuwendungsnießbrauch als Unterstützung / Teil der Finanzierung des Studiums meines Kindes verwenden und den Steuervorteil nutzen. Weiß jemand, ob man den Nießbrauch auch wieder rechtzeitig zurücknehmen kann, sofern wider Erwarten größere Investitionen für die schon etwas ältere Wohnung anstehen?

Besten Dank für Eure Hilfe.

Gruß
H.

Hallo,
die Tochter soll also Niessbrauch fuer die Wohnung bekommen.
Dann hat die Wohnung ein eigenes Grundbuch, Teil einer WEG.
Dort lasst ihr mit Notar und Grundbuchamt den Niessbrauch eintragen.
Anschliessend uebernimmt die Tochter den bestehenden Mietvertrag und darf ihn selbstaendig aendern. ZB spaeter mit Mann und Kind Eigenbedarf anmelden.
Sie hat fuer Reparaturen und zwingende Modernisierungen zu sorgen.
Sie hat die Mieteinnahmen zu versteuern, kann Kosten absetzen.
Als Niessbraucher bekommt sie keine AFA, sie ist nicht Eigentuemer.
Der Niessbrauch endet, wenn die Eigentuemer sterben.
Oder endet vorher, wenn die Tochter mit Notar und Grundbuchamt auf den Niessbrauch freiwillig verzichtet.
Der Eigentuemer kann den Niessbrauch nicht beenden.
Soweit meine Erkenntnisse als Laie aus einem nahen Fall von Niessbrauch.
Gruss Helmut