Zuzahlung bei einer Cortison-Diclofenac Spritze, Einbeziehung in Belastungsgrenze?

Hallo, ich habe letzte Woche beim Hausarzt eine Spritze gegen Rückenschmerzen bekommen und musste 5 Euro zuzahlen. Eine Quittung wollte man mir nicht ausstellen, da diese Zuzahlung angeblich sowieso nicht auf die jährliche Zuzahlungsgrenze angerechnet würde und wenn ich eine Rechnung verlange es noch teurer wird. Ich dachte alle Arzneien und Heilmittel fließen in diese Grenze ein.
Und abgesehen davon ist es ja üblich, dass man für Zahlungen eine Quittung bekommt.
Da ich morgen nochmal eine Spritze abholen muss, wollte ich mir die Quittung dann nachträglich ausstellen lassen. Möchte mich bemi Arzt natürlich auch nicht unbeliebt machen.
Meine Frage also, werden solche Zuzahlungen für die Belastungsgrenze berücksichtigt?
Danke!

Hallo,
also, wenn es sich tatsächlich um die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung handelt, und der Betrag von 5,00 € deutet darauf hin, dann wird das selbstverständlich angerechnet. wenn es sich aber um einen Mehrbetrag handelt, dann nicht. Mein Rat - die Kasse kontaktieren und gezielt nachfragen.
Gruss
Czauderna

Wie man es auch sehen will: Die Quittung könnte für das Finanzamt interessant -sowohl für Ihr Finanzamt als auch und ganz besonders für das Finanzamt des guten Doktors. Der Treibt nämlich Schwarzarbeit. Sie Kennen doch die berühmte Frage des Handwerkers: Wollen Sie’s mit Rechnung und Quittung oder ohne? Ohne ist billiger.

Bei meinem Orthopäden war es so, dass sie vor Ort gespritzt haben und dann ein Rezept dafür ausgestellt. Das musste man dann in der Apotheke holen und zum Arzt liefern lassen (Apo vor Ort) oder beim nächsten Besuch mitbringen. Kostet dann auch die 5 € Zuzahlung aber man bekommt die Quittung aus der Apotheke. Vielleicht läuft es da ähnlich, nur er gibt das Rezept direkt an die Apotheke und die teilen sich deine 5 € - ohne Quittung?

Die Krankenkasse hat sich jetzt telefonisch gemeldet.
Aus ihrer Sicht kann es nur eine Zuzahlung für ein Arzneimittel sein, und
wird dann natürlich auch auf die Zuzahlungsgrenze angerechnet.
Anderenfalls wäre es eine nicht rechtmässige Zuzahlung
für eine ärtzliche Leistung die der Arzt verlangt.

Ich muss am Freitag wieder hin und soll dann nochmal
„dezent“ nachhaken.
Wegen dann 15 Euro will ich natürlich auch keinen Aufstand machen,
da ich mit der Behandlung und Service ansonsten sehr zufrieden bin.

Update: War heute nochmal da, und habe erwähnt, dass ich von der Krankenkasse
die Info habe, dass alle Zuzahlungen in meine Belastungsgrenze mit einfließen und
ich eine Quittung brauche. Dann wurde wieder gesagt, dann wird es viel teurer für sie mit Rechnung.
Habe dann wieder meine 5 Euro abgedrückt. Die wurden dann in ein Mäppchen gesteckt und
auf einem Zettel darin wurde der Eingang vermerkt.
Es handelt sich also wohl um eine „schwarze Kasse“ :wink: wie von Priamos vermutet.
Werde jetzt nichts mehr unternehmen, da ich hier bis jetzt keine bessere Praxis gefunden habe.
Es sei denn ich müsste diese Spritzen dauerhaft bekommen, dann wäre das mit ALG II momentan
doch etwas zu viel.