Hallo. Hoffe bin hier richtig. Vielleicht kann mich mal jemand belehren…
Beziehe Rente und schmales Wohngeld, nach Abzug von GEZ bleibt man knapp über Sozialhilfeniveau.
Wie kann es in diesem Fall sein, daß man bei Zahnersatz als Hartefall angesehen wird, aber bei der Zuzahlung von Medikamenten doppelt soviel bezahlen muss wie Sozialhfeempfänger!? Bis man den Befreiungsausweis erhält.
Der Bezug von Sozialleistungen in Form von Wohngeld wirdhier komplett ignoriert und lediglich die knappe Rente als Berechnung rangezogen.
Erhalte von der Krankenkasse keine rechtliche Erklärung hierzu.
Das verstehe ich nicht.
Wenn man zu deinem Einkommen Rente +Wohngeld zählen würde, dann müsstest Du ja mehr Eigenanteil bei Medikamenten zahlen als wenn man das Wohngeld nicht mitrechnet.
Und bei Zahnersatz und Härtefall ist die Einkommensgrenze halt niedriger bei der man bereits als Härtefall gilt. Das hängt damit zusammen weil Zahnersatz meist teuer ist und auch nur selten anfällt.
Medikamente fallen viel öfters an und da hat man eben die Zumutbarkeit höher angesetzt mit den Prozenten vom Einkommen.
Und bei chronisch Kranken ist es nochmals halbiert.
MfG
duck313
Hallo,
grundsätzlich sind alle regelmäßigen Einnahmen, die zum eben verbraucht werden können, bei der Errechnung der Belastungsgrenze (2%) oder als Härtefall 1% heranzuziehen, deshalb ergibt sich hier Bruttorente plus Wohngeld - Gesamtbetrag. Bei Zahnersatz gilt eine andere Härtefallregelung.
Gruss
Czauderna