Hallo liebe Wissenden,
ich möchte eine Zuzahlungsbefreiung bei der KK beantragen. Meine Frage bezieht sich auf das Einkommen meiner Tochter. Sie wird dieses Jahr 18 Jahre alt, befindet sich in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung und ist darüber selbst pflichtversichert.
Meine Frage:
Wird ihr Einkommen mit zugrunde gelegt oder nicht?
Von der KK habe ich von zwei verschiedenen Mitarbeitern gegensätzliche Meinungen dazu erhalten.
Danke für deine Hilfe
Grüße Svenja