Zuzahlungsbefreiung rechtswidrig berechnet?

Hallo,

wenn jemand im Jahr 2014 Zuzahlungen geleistet hat und weitere auf ihn zukommen werden, sodaß er einen Befreiungsantrag für 2014 stellt. Dürfen diese nachträglich für das Jahr 2013 angerechnet werden, obwohl der Antrag, der 2013 gestellt wurde, abgelehnt wurde? Ist das nicht rechtswidrig, da die Befreiung sich immer auf die geleisteten Zuzahlungen des jeweiligen Kalenderjahres bezieht? Die Frage ist deshalb wichtig, da die Verrechnung von Zuzahlungen aus 2014 mit 2013 zu Ungunsten des Antragstellers ausfällt.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man dagegen vorzugehen, wenn das nicht telefonisch mit der KK geklärt werden kann? Einen formlosen Widerspruch einlegen? Oder einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X einreichen? Oder …?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

P.S.: Die betreffende Person bezieht Hartz IV

um welche Versicherung geht es ?

Doppelosting ‚Behörden‘
owT

Um die Krankenkasse! DAK

jo, sorry. bin neu hier. :wink:

Hallo,

war ja auch nicht böse gemeint, ist nur unproduktiv.

Grüße

fribbe

ich würde auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen. Personen die Hartz IV beziehen haben anspruch auf eine Anwalt, der kostenlos zu Verfügung gestellt wird. Die Person soll unbedingt zur Sozialgericht in Ihrem Wohnort gehen. Die kümmern sich um alles weitere.

LG

Hallo stanstas,

danke für den Tip! Soweit muß ich gar nicht gehen. Es ist tatsächlich so, daß das Ausstelldatum des Rezeptes entscheidend war, da es 2013 abgerechnet wurde. Deshalb das Mißverständnis.

LG sunshine