Zwag zur unterschrift, durch arbeitgeber?

seit ich einen arbeitsunfall hatte und nun mit der gleichstellung schwerbehindert bin, versucht mein arbeitgeber alles um mich los zu werden. ich bin vorarbeiterin im reinigungsdienst eines altenheimes. vor 1 woche teamgespräch, mein chef hat mich vor allen runter lächerlich da stehen lassen, und ist mir immer wiede rins wort gefallen, er hat die situation sichtlich genossen. ich habe daher ein gedächsnissprotokoll geschrieben, das auch eine kollegin gelesen und unterschrieben hat. die anderen sind halt alle zu besorgt um ihren arbeitsplatz. heute sprach mich mein chef an, das er ein protokoll von diesem gespräch aufgesetzt hat, udn wir es lle zu unterschreiben hätten. es gab in den letztn jahren viele solcher gespräche, jedoch ist nie eine unterschrift von uns verlangt worden. daher gehe ich davon aus, das jemand meinen chef darüber informiert hat, das ich ein eigenes protokoll aufgesetzt habe. er sagte mir ich MUSS unterschreiben, ist das so richtig, denn ich gehe davon aus, das er die punkte, im bezug auf meine person, wie er mich behandelt hat, nicht eingefügt hat. LG, eine mitlerweile sehr verzweifelte

Hallo,
du mußt es nicht unterschreiben, du kannst es unterschreiben, wenn alles darin wahrheitsgemäß ist und deine Einwendungen ebenfalls erfasst sind.
Vielleicht schaut dein Chef zu viele Kriminalfilme, in denen der Täter ein Verhör-Protokoll unterschreibt. Und selbst dort muß der Beschuldigte das Protokoll nicht unterschreiben. Er kann die Unterschrift verweigern.
Laß dich also nicht verunsichern - du musst nichts unterschreiben.
Wende dich vielleicht in deinem Fall an eine Person deiner Gewerkschaft. Dort gibt es Beratungsstellen. Auch das Sozilamt könnte eine Anlaufstelle sein.

Gruß Heinz

Wußte garnicht, dass das Sozilamt arbeitsrechtliche Beratung anbietet.

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Hallo,

Vergesse den Unsinn mit „Sozialamt“.
Gewerkschaft kann ein Ansprechpartner sein, wenn Du Mitglied bist und es um rechtliche Dinge geht.

Für Deine konkreten Probleme am Arbeitsplatz als gleichgestellter Mensch gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen „Ansprechpartner“ zur Unterstützung und Betreuung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen, nämlich den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst (IFD). Seine gesetzlichen Aufgaben findest Du in § 110 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__110.html

Den örtlich zuständigen IFD kannst du hier suchen:
https://www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html

Den IFD kann man auch direkt ansprechen, ohne formalen Umweg über das Integrationsamt, das den IFD beauftragen muß.

&Tschüß
Wolfgang

Zusätzlich kannst Du den oder die Behindertenbeauftragte/n Deiner Gemeinde/Stadt/Land um Hilfe bitten.Die haben zwar selber keine Vollzugsmöglichkeiten, können aber für verschärfte Beachtung sorgen.

Hallo,

es tut mir leid, aber Dein Kommentar ist leider komplett falsch. Ein kommunaler Behindertenbeauftragter hat mit derartigen Sachverhalten nichts zu tun und keinerlei Eingriffsmöglichkeiten.

Wenn man so gar keine Ahnung vom Thema hat …

Entweder, wie bereits erwähnt, die IHK, oder die Vdk, die sich auch um solche Themen kümmert.

Sobald die Gesundheit nicht mehr mitmacht, spielen viele Chefs nicht mehr mit. Immer muss die Leistung stimmen. Aber zum Glück haben auch Menschen mit einem Handicap ihre Rechte.

Weder wurde es bereits erwähnt, noch ist da etwas dran.