„Bereits 1923 und 1948 gab es staatliche Zwangshypotheken.“
Quelle:
http://www.wissensmanufaktur.net/zwangshypothek
Meine Fragen:
-
Ist bekannt wie hoch diese Zwangshypotheken waren, in %?
-
Wie wurde die Höhe berechnet, wurde z.B. vorher ein Verkehrswert ermittelt oder wurde pauschal gerechnet?
-
Gab es Ausnahmen, bei welchen die Zwangshypothek nicht oder nicht in der vollen Höhe eingetragen wurde?
-
Bsp: Nehmen wir an, die Immobilie war vorher bereits mit einer normalen Bankhypothek belastet. Wurde dann die Zwangshypothek oben drauf gepackt oder wurde durch eine Formel sichergestellt, das eine bestimme Gesamtbelastung nicht überschritten wurde?
-
Hatte die Zwangshypothek durchgängig die gleiche Laufzeit, also z.B. 30 Jahre, oder gab es unterschiedliche Laufzeiten?
-
Ist das korrekt, das bei kommerziellen Immobilien keine Zwangshypotheken eingetragen wurden?
-
Falls 6 zutrifft: Wurde unter kommerziellen Immobilien nur Fabrikgebäude u.ä. verstanden oder zählten dann auch Firmen dazu, die Wohnungen zur Vermietung besaßen (kommerzielles Viermieteigentum)?
-
Infos aus anderen Ländern, wie dort mit Zwangshypotheken umgegangen wurde, sind auch interessant.
Vielen Dank,
Beste Grüße
PG