Zwangshypotheken in der Vergangenheit - Fragen dazu

„Bereits 1923 und 1948 gab es staatliche Zwangshypotheken.“

Quelle:
http://www.wissensmanufaktur.net/zwangshypothek

Meine Fragen:

  1. Ist bekannt wie hoch diese Zwangshypotheken waren, in %?

  2. Wie wurde die Höhe berechnet, wurde z.B. vorher ein Verkehrswert ermittelt oder wurde pauschal gerechnet?

  3. Gab es Ausnahmen, bei welchen die Zwangshypothek nicht oder nicht in der vollen Höhe eingetragen wurde?

  4. Bsp: Nehmen wir an, die Immobilie war vorher bereits mit einer normalen Bankhypothek belastet. Wurde dann die Zwangshypothek oben drauf gepackt oder wurde durch eine Formel sichergestellt, das eine bestimme Gesamtbelastung nicht überschritten wurde?

  5. Hatte die Zwangshypothek durchgängig die gleiche Laufzeit, also z.B. 30 Jahre, oder gab es unterschiedliche Laufzeiten?

  6. Ist das korrekt, das bei kommerziellen Immobilien keine Zwangshypotheken eingetragen wurden?

  7. Falls 6 zutrifft: Wurde unter kommerziellen Immobilien nur Fabrikgebäude u.ä. verstanden oder zählten dann auch Firmen dazu, die Wohnungen zur Vermietung besaßen (kommerzielles Viermieteigentum)?

  8. Infos aus anderen Ländern, wie dort mit Zwangshypotheken umgegangen wurde, sind auch interessant.

Vielen Dank,

Beste Grüße

PG

Nein, davon habe ich noch nie was gehört. Woher stammt diese Info ?

Warum sollte man Gläubigern von Firmen dieses Mittel nehmen, ihre Forderung zu sichern ?
Das kann nicht sein.

Man kann doch auch bei Mietshäusern sogar die Mietzahlungen der Mieter pfänden lassen. Mit einem Beschluss müssen dann die Mieter die Miete nicht mehr an Vermieter zahlen sondern an den Gläubiger(Vertreter).
Und ein Mietshaus kann zwangsversteigert werden, wieso nicht ?
Und eine Sicherungshypothek kann ebenfalls eingetragen werden.

der Schutz der Mieter bleibt ja immer erhalten.

MfG
duck313


es geht nicht um zwangshypotheken durch gläubiger.

und der hintergrund der frage ist eine verschwörungstheorie, die wieder mal in der rechten ecke rumgeister. „andreas popp“ ist dafür ein stichwort, der lebt von der verbreitung dieser theorie.

Sehr geehrte Kommentatoren, ich habe eine klare nicht-politische Frage gestellt und bin dagegen diese nachträglich zu politisieren! Und ich möchte auch nicht die Wahrscheinlichkeit einer aktuellen Wiederholung der Zwangshypothek diskutieren. Ich möchte ausschließlich geschichtliches Wissen zu diesem Thema eruieren und ggf. noch internationales Wissen erörtern. Ist das hier möglich? Bitte?!

Hallo,
Zwangs- oder besser: Sicherungshypotheken gibt es mindestens seit der Einführung des BGB. Sie dien(t)en allein der Sicherung titulierter Forderungen privater und öffentlich-rechtlicher Gläubiger. Dafür gibt es keinen „Prozentsatz“. Die titulierte Forderung wird in ihrer absoluten Höhe im Grundbuch per Hypothek gesichert, Zinsen ggf. als Nebenleistung.

Eine Höhe in „Prozent“ gibts bei der Hauptforderung nicht. Wurde ein Handwerkerrechnung in Höhe von 5000 DM nicht bezahlt, wurden/werden die auch eingetragen, ggf. mit der Nebenleistung „Zins“. Wird der nicht tituliert, ist der übliche Verzugszinssatz nach §288 BGB anzuhalten (bzw. der jeweils historisch gesetzlich verankerte).

Laufzeiten gibts da auch nicht. Wird die Forderung beglichen oder durch Urteil abgewehrt, entsteht ein Löschungsanspruch (sehr vereinfacht!). Grundsätzlich lässt sich eine Sicherungshypothek in jede Art Grundbuch eintragen, von daher gibt es auch keine dinglichen Beschränkungen auf bestimmte Immobilien.

Was das alles mit dem „Lastenausgleich“ zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht (außer man hätte seinerzeit entsprechende Forderungen nicht bezahlt, die dann so besichert wurden, aber das konnte man theoretisch mit Schornsteinfegergebühren auch…)

Gruß vom
Schnabel

na - das hast du doch durch den link bekommen, oder etwa nicht? steht doch ausführlich drin, wer wieviel zahlen musste.

dann solltest du einfach mal dem link folgen. steht alles im text drin.
oder hast du die jahreszahlen in der frage nicht gesehen?

Hallo Patrick,

zu

  1. Wie wurde die Höhe berechnet, wurde z.B. vorher ein Verkehrswert ermittelt oder wurde pauschal gerechnet?

Diese wurde berechnet nach der Höhe des Vermögens mit dem Stichtag
21.06.1948 (ein Tag nach der Währungsreform). Dies betraf auch alle
Immobilien- und Grundvermögen über dem Freibetrag von 5.000 DM. Die
Abgabe belief sich auf 50 % des Betrages, der über dem Freibetrag lag
und musste, auf maximal 30 Jahre verteilt, abbezahlt werden.

zu

  1. Gab es Ausnahmen, bei welchen die Zwangshypothek nicht oder nicht in der vollen Höhe eingetragen wurde?

Nein

zu

  1. Bsp: Nehmen wir an, die Immobilie war vorher bereits mit einer
    normalen Bankhypothek belastet. Wurde dann die Zwangshypothek oben drauf
    gepackt oder wurde durch eine Formel sichergestellt, das eine bestimme
    Gesamtbelastung nicht überschritten wurde?

Ja, die Formel nennt sich Umstellungsgrundschuld und beläuft sich auf 90 % der ursprünglichen Schuld

zu

  1. Hatte die Zwangshypothek durchgängig die gleiche Laufzeit, also z.B. 30 Jahre, oder gab es unterschiedliche Laufzeiten?

Nein, 30 Jahre war fest

zu

  1. Ist das korrekt, das bei kommerziellen Immobilien keine Zwangshypotheken eingetragen wurden?

Theoretisch nein, in der Praxis sehr häufig aber ja

zu

  1. Infos aus anderen Ländern, wie dort mit Zwangshypotheken umgegangen wurde, sind auch interessant.

Finnland in den 1920er-Jahren

Super, Danke. Kannst Du Deine Antwort zu 4) etwas näher beschreiben, etwa an einem Beispiel?